Hallo, es soll nur eine allgemeine Anfrage sein, ob auch
Schulden mit vererbt werden und ob in solchen Fällen das
Erbe von den Kindern ausgeschlagen werden kann. Ich hoffe,
dass diese Frage hier erlaubt ist. Danke und Gruss G.
Hallo, es soll nur eine allgemeine Anfrage sein, ob auch
Schulden mit vererbt werden
JA
und ob in solchen Fällen das
Erbe von den Kindern ausgeschlagen werden kann.
JA
Hallo, es soll nur eine allgemeine Anfrage sein, ob auch
Schulden mit vererbt werden und ob in solchen Fällen das
Erbe von den Kindern ausgeschlagen werden kann. Ich hoffe,
dass diese Frage hier erlaubt ist. Danke und Gruss G.
Ja, aber noch folgender Hinweis bezügl. der Beerdigungskosten:
Nach den landesrechtlichen Bestimmungen des Bestattungsrechts können die Angehörigen des Verstorbenen verpflichtet sein, diesen ordnungsgemäß zu bestatten. Unerheblich, ob der bestattungspflichtige Angehörige auch Erbe ist. Bestattungspflichtig nach landesrechtlichen Bestimmungen sind immer in folgender Reihenfolge: der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern und die Geschwister des Verstorbenen.
Gruß
Tina
Wenn ich mich irren sollte, bitte ich um Korrektur!
Aus eigener Erfahrung weiss ich, daß Schulden vererbt werden und daß das Erbe ausgeschlagen werden kann.
Das geschieht beim Amtsgericht, kostet Gebühren und muß auch für die Kinder gemacht werden (also alle Erbberechtigten). Außerdem gibt’s da noch eine Frist (ich glaube 6 Wochen).
Grüsskes
Hardy
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]