Folgender Fall:
1999 nimmt ein Kleinstunternehmer einen Kredit von 50.000 DM auf. Da er einen Bürgen braucht, springt ein Verwandter dafür ein.
Nach einem Jahr wird der Kredit noch einmal erneuert (es wird ein Schuldenkonto aufgelöst und mit auf den Kredit gepackt, so das erneut einer Summe von 50.000 DM aufgenommen werden). Wieder ist der Verwandte Bürge mit 20.000 DM (also eine Höchstbetragbürgschaft von 20.000 DM).
Da der Unternehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann, springt der Verwandte ein und zahlt Monatlich pünktlich den Kredit ab.
Mittlerweile beträgt die Restschuld noch etwa 4.000 Euro und somit hat der Verwandte etwa 40.000 DM/20.000 Euro abgezahlt. Ist damit seine Bürgschaft abgetragen, oder klingeln da die Kassen anders.
Der Unternehmer ist mittlerweile Pleite und hat einen kleinen Job, bei dem er 800 Euro verdient. Das Gehalt wird bereits vom Staat bepfändet (also alles was über 800 Euro verdient wird).
Weiß jemand wie der Bürge sich da heraus winden kann ?
Der Bürge hat der Bank eine Summe von 2.000 Euro (sofort) geboten, um damit den Kredit auszulösen. Die Bank hat abgelehnt und gesagt, wenn er nicht mehr zahlen kann/will würde ein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Der Bürge hat sich im Laufe der Jahre nichts „zu schulden kommen lassen“ (im wahrsten Sinne des Wortes).
Vielleicht kennt da ja jemand ein paar Kniffe
Gruß
Andreas
P.S.: Prinzipiell ist der Kredit schon abbezahlt, da durch Zinsen und Gebühren (bei Umstellungen des Kredites) eine Menge überwirtschaftet wurde)