Liebe Mitwissenden,
ich habe einen kleinen Sachverhalt, der mich interessiert.
Angenommen ein Vollzeitstudent (ohne Arbeit) inseriert in der Zeitung und verteilt selbst erstellte Flyer in der Umgebung, dass dieser Goldmünzen/Altgold ect. für bares Geld und besten Preisen ankaufen will. Zum Erwerb benutzt er (wahrscheinlich) eigenes erspartes Geld und Geld seiner Eltern (in dessen Auftrag).
Meine Frage, begeht nun diese Person irgendein Vergehen/Straftat oder könnte er Probleme mit Finanzamt ect. bekommen auf Grund der umgesetzten Geldmenge oder evtl. nicht angemeldetes Gewerbe (wobei er es ja nicht weiterverkauft) oder der Verteilung solcher Flyer?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Gruß
Was um alles in der Welt soll denn daran stafbar sein, Gold anzukaufen?
Verstehe ich nicht - ehrlich.
Levay
Man weiß ja nie was heutzutage alles strafbar/nicht erlaubt ist, aber danke für deine Antwort!
Man weiß ja nie was heutzutage alles strafbar/nicht erlaubt ist
Ich denke, ein halbwegs gesundes Rechtsempfinden gibt in den allermeisten Fällen Auskunft darüber. Es gibt überhaupt keinen Grund, den Ankauf von Gold unter Strafe zu stellen. Und folglich ist das auch ganz legal.
Levay
Hallo Adrian,
ja da bekommt er mehrere Probleme…von der Umsatzsteuer mal abgsehen,ist der Handel mit Edelmetallen in Deutschland gesetzlich geregelt…näheres sagt dir die Bundesbank…
ja da bekommt er mehrere Probleme…von der Umsatzsteuer mal
abgsehen,ist der Handel mit Edelmetallen in Deutschland
gesetzlich geregelt…näheres sagt dir die Bundesbank…
Hallo Frank,
die ist gerade im Stimmbruch. Also schreibe bitte du, welche Probleme du meinst, wenn jemand Gold kauft.
Grüße
Ulf
1 „Gefällt mir“
keine Umsatzsteuer
Hallo!
ja da bekommt er mehrere Probleme…von der Umsatzsteuer mal
abgsehen…
Woher hast du dieses Wissen?
Anlagemünzen sind gemäß Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977, geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (Bekanntgabe der Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Anlagemünzen gemäß Art. 26b Buchstabe A Ziffer ii) im Amtsblatt der Europäischen Union unter ABL. EU 2005 Nr. C 300 S.10) von der Umsatzsteuer befreit
Dies gilt auch für Barren.
Grüsse
hastdunichtgesehn