hallo
eine person A hat einem guten freund, person B, in der not 2000 euro geliehen. person B hat zugesagt das geld innerhalb 8 monaten in 4 raten a 500 euro zurückzuzahlen. die erste rate von 500 euro kam auch gleich 2 monate später. aber seitdem ist nix mehr passiert. die restlichen 1500 euro stehen immernoch aus. geld ist bei der person B auch vorhanden.
lohnt sich der weg zm anwalt um sein geld einzuklagen ? wie stehen die chancen ? was wird das im vorschuss kosten ?
als beweissmittel sind zum einen ein kontoauszug vorhanden auf dem man die buchung von 2000 euro auf das konto der person B sieht, und zum einen ein kontoauszug auf dem die erste rate von 500 euro zu sehen ist ( buchung von konto person B auf konto person A )
das ganze war im mai 2005. die letze rate war dann der juli 2005
gruss
lohnt sich der weg zm anwalt um sein geld einzuklagen ?
Warum um alles in der Welt sollte der sich denn nicht lohnen? Weil der so weit weg seine Kanzlei hat, und es so viel Geld nun auch wieder nicht ist? Natürlich lohnt sich das.
wie
stehen die chancen ?
Hervorragend!
was wird das im vorschuss kosten ?
Wir reden von 1.500 Euro, die eingeklagt werden sollen, gell? Ich nehme an, der Anwalt wird dann jedenfalls die Gerichtskosten i.H.v. 195 Euro im Voraus haben wollen. Die bekommt man natürlich zurück.
Um ganz sicher zu gehen, könnte man dem Schuldner noch eine ausdrückliche Mahnung schreiben, um ihn in Verzug zu setzen.
Levay
Ich nehme an, der Anwalt wird dann jedenfalls die
Gerichtskosten i.H.v. 195 Euro im Voraus haben wollen. Die
bekommt man natürlich zurück.
Hallo Levay,
das ist leider nicht so natürlich, wenn z.B. beim Schuldner nichts zu holen ist.
Grüße
Ulf
Aber warum soll ich von so was ausgehen, wenn der Fragesteller ausdrücklich das Gegenteil schreibt?
Levay
Aber warum soll ich von so was ausgehen, wenn der Fragesteller
ausdrücklich das Gegenteil schreibt?
Hallo Levay,
es ist leider so, dass Schuldner versuchen, möglichst lange den Eindruck zu erwecken, dass sie Zahlungsfähig sind. Dein „natürlich“ erscheint mir zu absolut. Zum Glück ist es keine konkrete Rechtsberatung, sonst wärst du etwas vorsichtiger.
Grüße
Ulf
Vorschlag zur Güte
Hi,
ich würde, wenn nicht gerade der Schuldner schon die EV abgegeben hat, mir den Anwalt sparen und es selbst machen:
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Zur Sicherheit nochmal das Darlehen kündigen und zur sofortigen Rückzahung fällig stellen (schriftlich, mit Einschreiben) und eine Frist von 1-2 Wochen setzen. Man kann auch schon für den Fall der Fälle die gerichtliche Durchsetzung androhen.
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Wenn er nicht zahlt, über Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel erwirken. Das ist preiswerter und wenn das ganze doch in ein streitiges Verfahren geht, werden die gezahlten Kosten angerechnet und einen Anwalt kann man sich dann immernoch nehmen.
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Mit einem vollstreckbaren Titel Sachpfändung (Gerichtsvollzieher) oder Kontopfändung beantragen, da es einen Kontoauszug gibt, scheint die Bankverbindung ja bekannt zu sein.
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Noch ein Hinweis, falls es zum Verfahren kommt: Der Kontoauszug ist kein unumstösslicher Beweis für den Kreditvertrag. Da kann er sagen, dass das für etwas ganz anderes war. Wenn es keinen Vertrag gibt und keine Zeugen und der Schuldner abstreitet, dass es einen Kredit gibt, kann es von der Beweislage dünn werden. In diesem Fall würde ich zwar MB/VB durchziehen, aber bei Widerspruch vor Abgabe ans Gericht einen Anwalt einschalten.
Gruss Hans-Jürgen
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