Vor kurzem wandte sich unser ausländ. nachbar an uns: Er ist im Dezember umgezogen und hat seinen Fernseher (angeblich) Verwandten in den Kosovo gebracht - was allerdings nachweislich nicht stimmt. Seine Frau hat damals im Dezember den fernseher abgemeldet. Nun möchte die GEZ für die Zeit vom Dezember an Gebühren und schickt Mahnschreiben. Ich habe mir mal das Abmeldeformular der GEZ angeschaut: Da gibt es keinerlei Rückversicherung!
Wie kann man also nachweisen, dass man seinen Fernseher abgemeldet hat? Geht das nur, indem man die Abmeldung per Einschreiben schickt? Ich meine, unser Nachbar hat seinen Fernseher nun wirklich nicht in den Kosovo gebracht (insofern betrügt er die GEZ), aber mal für den ganz normalen Nutzer: Wenn die Abmeldung aus irgendeinem Grund nicht ankommt oder „untergeht“ (vielleicht sogar durch die GEZ selber?) zahlt man da monatlich über 30 DM für nichts!
normalerweise muß die GEZ beweisen, daß Du den Fernseher „abgemeldet“ hast (Stecker raus, reicht ja üblicherweise). Die GEZ geht von der Vermutung aus, daß jeder Fernseher, der im Wohnzimmer steht, auch benutzt wird und somit kostenpflichtig ist. Da der Nachbar bescheißt, soll er auch zahlen. Anders ist es, wenn tatsächl. nicht geglotzt wird. Dann gibt es nur das Widerspruchverfahren und die Klage abwarten und bei Gericht kontern (am Besten mit dem Anwalt).
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normalerweise muß die GEZ beweisen, daß
Du den Fernseher „abgemeldet“ hast
(Stecker raus, reicht ja üblicherweise).
Die GEZ geht von der Vermutung aus, daß
jeder Fernseher, der im Wohnzimmer steht,
auch benutzt wird und somit
kostenpflichtig ist.
Da ist wohl ein Dreckfuhler unterlaufen: Es müsste doch wohl „angemeldet“ heißen, oder? Verstehe ich das richtig: Wenn ich einen Fernseher im Wohnzimmer habe, den Stecker aber nicht einstecke (der Fernseher also nur dekorativ herumsteht), muß die GEZ mir beweisen, dass ich die Kiste zum Glotzen benutze??? Ansonsten muß ich nicht zahlen? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen…