Hallo,
noch in Erweiterung zu /t/haftungsausschluss/4511214/3
Angenommen man möchte ein event organisieren, z.B. ca 100 Leute sollen sich irgendwo in ländlicher Gegend privat treffen. Im wesentlichen wäre ein geselliger Grillabend geplant, nur eben mit etwas mehr Leuten auf z.B. irgendeiner Wiese, die ein Bauer in Absprache (ggf. gegen eine kleine Aufwandsentschädigung aber Kaffeekassen-Niveau) zur Verfügung stellt. Das ganz währe untermalt mit ein paar privaten Einlagen, z.B. eher harmlosen Gesang oder aber auch, etwas „gefährlicher“ Feuerspucken etc …
Was wäre im gedachten Fall an behördlichen Auflagen zu brücksichtigen, z.B.
- ab welcher Größenordnung wäre dies anzumelden
- müssen sonstige infrastrukturelle Belange berücksichtigt werden (Toiletten, Erst-Helfer, …)
Welcher Bereich des Gesetzes wäre hier überhaupt maßgebend.
Danke
cu
Klaus
Eigentlich gar nichts
Angenommen man möchte ein event organisieren, z.B. ca 100
Leute sollen sich irgendwo in ländlicher Gegend privat
treffen.
Privat? In diesem Lande gilt die Versammlungsfreiheit. Es sei denn, der V-Fall würde eintreten. Also auch keine GEMA, kein …
Was wäre im gedachten Fall an behördlichen Auflagen zu
brücksichtigen, z.B.
- ab welcher Größenordnung wäre dies anzumelden
Privat? Warum anmelden? Versammlungsfreiheit. Wobei ich ganz klar sagen muss, dass ab ca. 150 Personen die private Beziehung zum Veranstalter fragwürdig wird. Da hört es nämlich mit den sozialen Grüppchen auf.
- müssen sonstige infrastrukturelle Belange berücksichtigt
werden (Toiletten, Erst-Helfer, …)
Das wäre sehr sinnvoll. Incl. funktionsfähiger Feuerlöscher.
Ich glaube das http://veranstalter-forum.de wäre hier nützlicher für Dich.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
vielen Dank für Deine Infos.
Privat? In diesem Lande gilt die Versammlungsfreiheit. Es sei
denn, der V-Fall würde eintreten. Also auch keine GEMA, kein
…
das ist genau die zu klärende Frage: kann man die im Beispiel skizzierte Geschichte noch als privat definieren?
Privat? Warum anmelden? Versammlungsfreiheit. Wobei ich ganz
klar sagen muss, dass ab ca. 150 Personen die private
Beziehung zum Veranstalter fragwürdig wird. Da hört es nämlich
mit den sozialen Grüppchen auf.
eben 
- müssen sonstige infrastrukturelle Belange berücksichtigt
werden (Toiletten, Erst-Helfer, …)
Das wäre sehr sinnvoll. Incl. funktionsfähiger Feuerlöscher.
Unabhängig von sinnvoll: gibt es rechtlich bindende Vorschriften die dies erzwingen?
Ich glaube das http://veranstalter-forum.de wäre hier
nützlicher für Dich.
Danke, guter Tip
cu
Klaus
Hallo,
Unabhängig von sinnvoll: gibt es rechtlich bindende
Vorschriften die dies erzwingen?
Das Versammlungsrecht http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/index.html und dann eben die ggf. gemachten Auflagen.
Bei offenem Feuer ist es vielleicht sinnvoll die Veranstaltung anzumelden, auch wen das nicht unbedingt nötig wäre, damit nicht auf einmal die Feuerwehr (auf Kosten des Veranstalters natürlich) ausrückt, weil jemand meint die Wiese brennt. Ob man überhaupt Feuer machen darf (Abstand zum Wald etc.) ist bestimmt im Landesrecht geregelt.
Cu Rene
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Unabhängig von sinnvoll: gibt es rechtlich bindende
Vorschriften die dies erzwingen?
Das Versammlungsrecht
http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/index.html und
dann eben die ggf. gemachten Auflagen.
Bei offenem Feuer ist es vielleicht sinnvoll die Veranstaltung
anzumelden, auch wen das nicht unbedingt nötig wäre, damit
nicht auf einmal die Feuerwehr (auf Kosten des Veranstalters
natürlich) ausrückt, weil jemand meint die Wiese brennt. Ob
man überhaupt Feuer machen darf (Abstand zum Wald etc.) ist
bestimmt im Landesrecht geregelt.
Hallo René
erstmal Danke für die Info.
Bzgl. Versammlung und Veranstaltung: angenommen die Intention der Organisatoren bestände darin, das ganze als rein privates Treffen und gerade nicht als Veranstaltung/Versammlung zu halten - überspitzt forumliert: Es gäbe also keine offizielle Veranstaltung mit einem offiziellen Veranstalter sondern nur ein rein privates Treffen, so wie wenn ein paar Bekannte gemeinsam zum Skifahren, Tennisspielen, Wandern, … gehen (oder aber in Abstimmung mit dem Bauern auf dessen Wiese ein Zelt aufstellen und ein paar Würst’l am Stock grillen).
Wäre das im konstruierten Fall überhaupt möglich (Anzahl „Bekannte“ in dem Fall 200-300).
Danke
cu
Klaus
Moin,
ich sehe die Grenze des Privaten dort überschritten wo Geld ins Spiel kommt. Essen, Getränke etc. dürfen nicht gegen Endgeld abgegeben werden. Auch nicht Eintritt oder so. Eine reine Kostenbeteiligung könnte da eher unschädlich sein.
Feuerlöscher, Rotes Kreuz: Ein Staatsanwalt wird bestimmt irgendwo was finden oder sich was zusammenschustern, wenn etwas passiert ist.
mfg
Hi
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Hallo,
erstmal merci für die Info.
ich sehe die Grenze des Privaten dort überschritten wo Geld
ins Spiel kommt.
Deckt sich Deine Sicht mit den Buchstaben des Gesetzes? Nicht bös’ gemeint aber ist deine Sicht zitierfähig?
Eine
reine Kostenbeteiligung könnte da eher unschädlich sein.
Auch hier möchte ich Deine Konjuktiv-Formulierung „könnte“ nochmal hinterfragen 
Feuerlöscher, Rotes Kreuz: Ein Staatsanwalt wird bestimmt
irgendwo was finden oder sich was zusammenschustern, wenn
etwas passiert ist.
Na das wäre ja eine Bankrotterklärung bzw. ein sehr düsteres Bild: sprich, egal wie sehr man sich im Vorfeld bemüht alle Regelungen und Auflagen
- zusammenzutragen (was ich hier gerade versuche) und dann
- zu beachten,
es fände sich immer ein Grund im Fall der Fälle was „zusammenzuschustern“ - bitter ;-((
merci
cu
Klaus
Hallo,
also am besten fragt man mal bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach, was die empfehlen. Normalerweise reißt einem da niemand den Kopf ab oder fordert erstmal 100 Euro Gebühr, wenn man nur eine Frage hat.
IANAL, aber eine geschlossene Veranstanltung unter freiem Himmel hinzubekommen würde einen erheblichen Aufwand an Ordnern erfordern, die jeden „Fremden“, der sich auch nur nähert sofort verweisen. Zumindest hier in Bayern steht dem aber das Grundrecht jeden Bürgers auf freien Zugang zur Natur entgegen (so lange man nicht gerade etwas kaputt macht).
Cu Rene
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Moin,
ich sehe die Grenze des Privaten dort überschritten wo Geld
ins Spiel kommt.
Deckt sich Deine Sicht mit den Buchstaben des Gesetzes? Nicht
bös’ gemeint aber ist deine Sicht zitierfähig?
Das Schlagwort ist hier die ‚Gewinnerzielungsabsicht‘ Hat was mit dem Finanzamt zu tun. Das örtliche Gewerbeamt kommt dann noch, die haben was mit Gewerbe zu tun und Gewerbe ist auch gewinnorientiert.
Eine
reine Kostenbeteiligung könnte da eher unschädlich sein.
Auch hier möchte ich Deine Konjuktiv-Formulierung „könnte“
nochmal hinterfragen 
Siehe vorstehendes. Alles verschenken ist sicherlich privat. Wenn bei einer Kostenbeteiligung aber etwas übrigbleibt ist das mit Sicherheit ein Gewinn und dann … ist man wieder dabei.
Feuerlöscher, Rotes Kreuz: Ein Staatsanwalt wird bestimmt
irgendwo was finden oder sich was zusammenschustern, wenn
etwas passiert ist.
Na das wäre ja eine Bankrotterklärung bzw. ein sehr düsteres
Bild: sprich, egal wie sehr man sich im Vorfeld bemüht alle
Regelungen und Auflagen
- zusammenzutragen (was ich hier gerade versuche) und dann
- zu beachten,
es fände sich immer ein Grund im Fall der Fälle was
„zusammenzuschustern“ - bitter ;-((
Ach ja, es gibt da auch noch die Unfallversicherung des/der Geschädigten …
mfG
Hi (ianal)
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Hallo
‚Gewinnerzielungsabsicht‘ …
Wenn bei einer Kostenbeteiligung aber etwas übrigbleibt ist
das mit Sicherheit ein Gewinn und dann … ist man wieder
dabei.
ok, klar, wenn dann wäre max. Kostendeckung angesagt
Ach ja, es gibt da auch noch die Unfallversicherung des/der
Geschädigten …
jep, das wäre das Ziel aller Bemühungen bzgl. Haftung, nämlich daß nicht die ehrenwerten Organisatoren sondern die Unfallversicherungen etc. des Geschädigten haften und vor allem daß allen Beteiligten das vorweg so klar ist.
Danke
cu
Klaus
Hallo,
also am besten fragt man mal bei der Stadt- oder
Gemeindeverwaltung nach, was die empfehlen. Normalerweise
reißt einem da niemand den Kopf ab oder fordert erstmal 100
Euro Gebühr, wenn man nur eine Frage hat.
ok, merci
IANAL, aber eine geschlossene Veranstanltung unter freiem
Himmel hinzubekommen würde einen erheblichen Aufwand an
Ordnern erfordern, die jeden „Fremden“, der sich auch nur
nähert sofort verweisen. Zumindest hier in Bayern steht dem
aber das Grundrecht jeden Bürgers auf freien Zugang zur Natur
entgegen (so lange man nicht gerade etwas kaputt macht).
danke, der Aspekt war bisher nicht bedacht
Danke
cu
Klaus
Ach ja, es gibt da auch noch die Unfallversicherung des/der
Geschädigten …
jep, das wäre das Ziel aller Bemühungen bzgl. Haftung, nämlich
daß nicht die ehrenwerten Organisatoren sondern die
Unfallversicherungen etc. des Geschädigten haften und vor
allem daß allen Beteiligten das vorweg so klar ist.
und den hast du jetzt gründlich missverstanden. Unfallversicherungen haften nicht, die zahlen nur (manchmal auch nicht) und holen sich das Geld dann von dem der ihrer Meinung Schuld an den Geschehnissen war. Da hilft nur die private Haftpflichtversicherung, aber nur wenn es keine gewerbliche Tätigkeit war und nicht im Strafverfahren. Da hilft noch nicht einmal die Rechtsschutzversicherung, so man eine hat.
No risc, no fun
Hi
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Hallo,
und den hast du jetzt gründlich missverstanden.
ja, stimmt - Danke für den Hinweis
cu
Klaus