Provisionsanspruch des Immobilienmaklers?

Bei Haus und Grundstücksbesichtgungen mit Immobilienmaklern sind im Anschluss durh den Besichtigenden Unterlagen mit diversen Klauseln zu unterschreiben. Z.B. „…Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.“

Wie is die Rechtslage, wenn es sich bei dem besichtigten Objekt um ein durch die Kommune zu verkaufendes Objekt handelt und einige Monate später durch die gleiche Kommune interessante Objekte angeboten werden, für die Kaufinteresse des Besichtigenden besteht.

Prinzipiell wurde der Besichtigende nicht durch den Immobilienmakler auf die kommunalen Objekte aufmerksam. Besteht trotzdem ein Provisionsanspruch des Immobilienmaklers (der einige Monate zuvor ein anderes kommunales Objekt angeboten hat), wenn es zum Kaufvertrag eines (anderen/neuen) kommunalen Objekts mit der Kommune kommt?

Hallo,

leider kenne ich mich damit nicht aus und habe auch noch nie soetwas gehört.
Allerdings würde ich, wenn mir ein Makler ein Objekt zeigt, niemals irgendetwas unterschreiben, es sei denn, ich will das Objekt kaufen / mieten.
Ich würde einfach mal bei einem anderen Makler anfragen, ob so etwas allgemein gebräuchlich ist.
Ich habe mir auch schon einige Sachen per Makler angesehen, aber mir wurde nie etwas zum unterschreiben vorgelegt.

LG
Wolly