sachen gibts die gibts gar nicht. Stellt Euch mal vor da soll es zwei Geschwister geben. Die Erben gemeinsam ein Grundstück. Zu gleichen Teilen. Sind beide im Grundbuch 50:50 eingetragen.
Der eine von den beiden muß einen Offenbarungseid leisten.
Wie sollte sich in diesem theoretischen Fall der Zweite verhalten wenn auf das Grundstück zugegriffen werden sollte ?
pd
Nun, der Arme müsste womöglich die Häfte des Grundstücks- und Gebäudewertes ausbezahlen, d.h. wiederum i.d.R., dass Teile des Grundstücks belastet oder verkauft werden müssten.
Quaranger
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nun, der Arme müsste womöglich die Häfte des Grundstücks- und
Gebäudewertes ausbezahlen, d.h. wiederum i.d.R., dass Teile
des Grundstücks belastet oder verkauft werden müssten.
Quaranger
Danke.
Mach das mal einem alki klar der unter kuratel steht.
die vorgesetzte is ne ganz schlaue.
pd