Hallo,
wenn in der Auktion nichts über die zahlungshinweise angegeben ist, muss der verkäufer dann erst liefern oder der käufer erst zahlen?
Wie sieht das gesetzlich aus?
Danke!
Sebstian
Hallo,
wenn in der Auktion nichts über die zahlungshinweise angegeben ist, muss der verkäufer dann erst liefern oder der käufer erst zahlen?
Wie sieht das gesetzlich aus?
Danke!
Sebstian
Das Gesetz überlässt dies der Parteivereinbarung, sagt aber in § 320 BGB, dass, wenn niemand vorleistungspflichtig ist, jeder nur Leistung Zug um Zug verlangen kann. Man kann sich nun fragen, ob bei eBay nicht die Verkehrssitte herrscht, dass erst gezahlt wird und dann geliefert. Dann würde § 320 BGB nicht zur Anwendung gelangen. Dies ist aber eine Frage der persönlichen Ansicht (im Zweifel eines Richters).
Levay