Eingetragene Vereine - Kneipen und Bars

Hallo,
nachdem das Rauchverbot in Hamburg beschlossen wurde gründen viele Bars jetzt „Vereine“, um die Bar als Clubhaus zu betreiben und so das Rauchen zu erlauben.
Laut wikipedia muss ein Verein nicht-kommerziell sein, inwiefern trifft dies auf eine Bar zu? Darf so ein Verein dem Vorstand Gehälter zahlen? Muss ein Verein Mitgliedsbeiträge nehmen (wurde mir in der Bar erzählt)? Wenn ja, was darf der Verein mit dem Geld machen, wenn er nicht-komerziell ist?

Danke für eure Antworten :smile:

Hallo,

nachdem das Rauchverbot in Hamburg beschlossen wurde gründen
viele Bars jetzt „Vereine“, um die Bar als Clubhaus zu
betreiben und so das Rauchen zu erlauben.
Laut wikipedia muss ein Verein nicht-kommerziell sein,
inwiefern trifft dies auf eine Bar zu?

IMHO darf ein GEMEINNÜTZIGER Verein nicht kommerziell sein!
Solange der Verein nicht gemeinnützig ist…

Darf so ein Verein dem
Vorstand Gehälter zahlen? Muss ein Verein Mitgliedsbeiträge
nehmen (wurde mir in der Bar erzählt)?

MÜSSEN muss der Verein nicht, können sehr wohl.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

viele Bars jetzt „Vereine“, um die Bar als Clubhaus zu

IANAL, aber soweit ich weiß ist der Begriff „Club“ (oder Raucherclub) im deutschen Recht nicht definiert. Damit haben die Behörden ein Problem, weil sie nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Da wird wohl der komplette Rechtsweg notwendig werden, bis dazu alles klar ist.
Bei einem Verein gibt es klare Regeln, wie er zu gründen ist etc., da haben es die Behörden (aber natürlich auch die Vereine) dann leichter.

Cu Rene