Rauchergesetz / Club / Mitglied / Adresse abgeben?

Hallo,

viele Bars und Kneipen oder auch Billardhallen geben sich seit dem neuen Raucherschutzgesetz als „Club“. Sprich, willst du rein, musst du Mitglied werden.

Kostet, je nach Örtlichkeit, entweder gar nichts oder nur einen geringen Betrag, und man bekommt dann einen „Mitgliedsausweis“ mit Name, Adresse etc.

So weit, so gut.

Was mich jedoch stört, sind die Schriftstücke, die dort immer ausliegen, wo man seine komplette Anschrift, Name, Geburtsdatum, Telefonnummer und zu allem Überfluss auch noch Unterschrift hinterlegen muss.

Angeblich für Polizeikontrollen beim Inhaber der Örtlichkeit, weil dieser sonst Strafe zahlen müsse.

Allerdings gefällt mir das gar nicht, meine komplette Adresse (die noch nicht mal im Telefonbuch steht, nicht im Internet abrufbar ist etc.) irgendwo da zu lassen, oder meine Unterschrift - gerade heutzutage, wo immer gefälschte, geklaute Unterschriften zu sonst welchen Betrügereien verwendet werden - GERADE im Zusammenhang mit dem Geburtsdatum!

Sicherlich könnte man solche Örtlichkeiten meiden, mir geht es aber darum, ob die Durchführung dieses neuen Gesetzes jetzt wirklich so aussieht, dass man „Club-Mitglied“ dahingehnd werden muss, dass man in Sachen Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, Unterschrift die Hosen runterlassen muss - ansonsten: du kummst da nit rein!

Chris

Hallo Chris,

Sicherlich könnte man solche Örtlichkeiten meiden, mir geht es
aber darum, ob die Durchführung dieses neuen Gesetzes jetzt
wirklich so aussieht, dass man „Club-Mitglied“ dahingehnd
werden muss, dass man in Sachen Name, Adresse, Geburtsdatum,
Telefon, Unterschrift die Hosen runterlassen muss

Ich nehme an, dass diese Clubs als eingetragene Vereine registriert sind. Solche Vereine müssen die Daten ihrer Mitglieder vollständig zur Verfügung haben - das hat mit der Rauchergesetzgebung erst einmal nichts zu tun.

Cheers, Felix

Hi,

…und zu allem Überfluss auch noch
Unterschrift hinterlegen muss.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift
http://de.wikipedia.org/wiki/Identitätsnachweis

Sicherlich könnte man solche Örtlichkeiten meiden,

Was hindert dich daran?

Ulrich

ps: Wenn solche persönlichen Informationen für jedermann gut einsichtig herumliegen, ist das eine ganz andere Baustelle und berührt den Datenschutz.

Hallo,

danke, wo kann Otto-Normalgast das einsehen?

Ich nehme an, dass diese Clubs als eingetragene Vereine
registriert sind. Solche Vereine müssen die Daten ihrer
Mitglieder vollständig zur Verfügung haben - das hat mit der
Rauchergesetzgebung erst einmal nichts zu tun.

Hi,

Ich nehme an, dass diese Clubs als eingetragene Vereine
registriert sind.

Ein Verein muß nicht eingetragen werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein

Ulrich

Hi,

danke, wo kann Otto-Normalgast das einsehen?

Da der Wirt kaum den Aufwand einer Eintragung treiben wird, wohl eher nirgends.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Nicht_rechtsf.C3…

Ulrich

Um das nochmal klarzustellen:

Sind die Vereine, die die Bars gründen „gemeinnützig“ oder sind es e.V.s?

Also darf der Verein das Geld, was er als Mitgliedsbeitrag einnimmt, behalten (also für die Bar)?

Hallo,
was vergleichbares ist bei unserem Hallenbad, das seit langem von einem eingetragenen Verein betrieben wird.
Entweder man zahlt seinen Jahresbeitrag (praktisch Dauerkarte) oder drei Euro als Tagesmitglied (so stehts auf dem Aushang) für einmaligen Zugang. Für letzters fragt keiner nach Namen etc.
Augenscheinlich hat die Kommune das so abgesegnet, als juristisch i.O. befunden.
Gruß
Karl

Hi,

Sind die Vereine, die die Bars gründen „gemeinnützig“ oder
sind es e.V.s?

Lies mal bei Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Verein

Ein Verein kann eingetragen werden, wenn er das so wünscht. Er kann, unabhängig von einer Eintragung, sich als gemeinnützig anerkennen lassen.
Es reicht, wenn sich einige Personen zusammenfinden und beschließen: „Wir sind jetzt ein Verein.“ Und damit sind sie es. Nix gemeinnützig, nix Eintragung.

Ein Verein ist eine Rechtsform wie viele andere auch und kann auch rein wirtschaftliche Interessen haben. Es handelt sich dann IMHO um einen nicht rechtsfähigen Verein.
So was in der Art werden die Wirte wohl gemacht haben.

Also darf der Verein das Geld, was er als Mitgliedsbeitrag
einnimmt, behalten (also für die Bar)?

Wenn er das so für sich festgelegt hat, ja.

Ulrich (IANAL und keineswegs Spezi für Vereinsrecht)