Hallo,
folgendes Beispiel: Herr A und Frau A leben eigentlich seit 4 Jahren getrennt, seit 1 Jahr offiziell durch Ummeldung auch der Wohnorte. Falls es zu einer Scheidung kommen sollte, wie wird mit dem Kapital/den Vermgöenswerten umgegegangen, dass/die jeder Noch-Ehepartner in der (offiziellen) Trennungszeit für sich durch Sparen, berufliche Weiterentwicklung (Gewinne) aufgebaut hat? Wird dies bei einer Vermögensaufteilung nach gesetzlichem Güterstand berücksichtigt oder gilt der Trennungstermin ab Ummeldung QWohnort als zeitliche Grenze der Anrechnungsmöglichkeiten von Vermögenswerten?
Vielen Dank.
Bernd
Hallo,
der so genannte Stichtag ist der Tag, an dem dem anderen Ehepartner der Scheidungsantrag zugestellt wird. Alles was bis dahin angespart oder „angeschuldet“ wurde, wird gegeneinander aufgerechnet. Bei sehr langen Trennungszeiten (hab mal gelesen von 10 Jahren und mehr) kann es Ausnahmen geben.
Stichtag hat Gültigkeit für die Teilung der Altervorsorge, des Vermögens und des Hausrates. Also auch der Lottogewinn muss geteilt werden.
Änderungen im Beruf, Karriere, Einkommen u. ä. werden ab rechtskraft der Scheidung beim Unterhaltsanspruch berücksichtigt. Einkommens- bzw. Karrieresprünge die nach der Rechtskraft der Scheidung stattfinden schlagen sich nicht auf den Ehegattenunterhalt durch.
Achtung: wenn jemand während der Trennung - bis zum Stichtag - Vermögenswerte verschleudert, kann er fiktiv so gerechnet werden, als hätte er die Vermögenswerte noch.
Gruß
Ingrid
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