Hallo zusammen
ich möchte folgenden Fall vorstellen
es wurde über Ebay bei einem geweblichen Händler ein Rucksack ersteigert für 3,83 €.
Diesen Rucksack führt selbiger Händler zum Sofortkauf für ca. 80,00 € in seinem Angebot.
Der Rucksack ist angeblich oder tatsächlich auf dem Versandweg verlorengegangen.
Die Trackking-Nummer (Hermes) gibt der Händler jedoch nicht bekannt und möchte lediglich das Geld inkl. Versand ca. 10,00 € zurückerstatten und den Rucksack nicht nochmal versenden.
Nun die entscheidende Frage:
Kann auf die Lieferung des Rucksacks bestanden werden oder hat der Händler das Recht, sich mit der Erstattung des Geldes aus der Affäre zu ziehen?
Über die fundierten Antworten bin ich dankbar!
lieben Gruß
Christian
Hi,
rechtlich ist es meines Wissens so, dass (sofern nichts anderes vereinbart ist) bei privaten Verkäufern der Käufer das Transportrisiko trägt, der Verkäufer muss allerdings den Versand nachweisen. Bei gewerblichen Verkäufern ist dieser dafür verantwortlich, dass die Ware ordnungsgemäss beim Käufer ankommt (aber Achtung, IANAL)
Es ist also müßig, drüber zu diskutieren, ob der Verkäufer nun privat oder gewerblich ist, in beiden Fällen würde sein Verhalten nicht reichen. Ich wette, dass es keinen Versand gab, ihm einfach nur das Teil unter seinem Einstandspreis weggegangen ist, was ihm missfiel.
Ich würde als Käufer den Verkäufer nett, aber bestimmt, auffordern, den Kaufvertrag zu erfüllen und ansonsten Klage anzudrohen. Der Verkäufer kann sich insbesondere nicht durch Rückzahlung des Kaufpreises freikaufen.
Gruss Hans-Jürgen
***
danke für die schnelle Antwort erstmal
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der Verkäufer äußerte, es gäbe keine Rechtsgrundlage, die Trackkingnummer preiszugeben
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verwies er auf seine Anwälte
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schickt der Verkäufer wohl demnächst einen Verrechnungsscheck der Kaufsumme inkl. Porto per Einschreiben los, dessen Annahme der Käufer verweigern wird
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Aussage vom Verkäufer: welcher Anwalt wird sich aufgrund des Streitwertes mit diesem Fall abgeben?
wer dazu einen Rechtsanwalt im Raum München weiss und der Chancen in dem Fall sieht, nur her damit!
Der Käufer würde gerne ein Exempel statuieren!
gruß
christian
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- der Verkäufer äußerte, es gäbe keine Rechtsgrundlage, die
Trackkingnummer preiszugeben
Das dürfte zutreffen. Es ändert aber nichts daran, dass der Verkäufer den Versand der Ware beweisen muss. Wenn er den Beweis nicht antreten will, ist das sein gutes Recht; vor Gericht hat es aber zur Folge, dass er den Prozess verliert.
Es liegt hier natürlich sehr nahe anzunehmen, dass der Rucksack nie verschickt wurde. Ansonsten gibt es ja keinen einleuchtenden Grund dafür, die Trackingnummer zu verschweigen.
- verwies er auf seine Anwälte
Ist mir auch mal passiert, dass ein Verkäufer, dessen Ware nicht ankam, auf seine ach-so-tollen qualifizierten Anwälte verwies. Ich empfahl ihm, seine Anwälte dann einfach mal zu fragen, ob ich nicht vielleicht im Recht sei; auf die Idee war er offenbar noch nicht gekommen, denn ansonsten hätte er meine Ansprüche schneller erfüllt und sich nicht so dagegen gesträubt. 
Anwälte können an der Rechtslage übrigens auch nichts ändern.
- schickt der Verkäufer wohl demnächst einen
Verrechnungsscheck der Kaufsumme inkl. Porto per Einschreiben
los, dessen Annahme der Käufer verweigern wird
Das Wichtigste ist, den Scheck nicht einzulösen. Sollte er also doch im Briefkasten landen, Scheck nicht zur Bank bringen. Das könnte man als Willenserklärung auffassen.
- Aussage vom Verkäufer: welcher Anwalt wird sich aufgrund
des Streitwertes mit diesem Fall abgeben?
Wieso verweist er auf seine Anwälte (Plural!), wenn er glaubt, dass es nicht mal einen einzigen gibt, der sich der Sache annehmen wird? Sehr eigenartig 
Der Käufer würde gerne ein Exempel statuieren!
Das ist ein bisschen albern. Aber seine Ansprüche durchsetzen, das sollte er schon.
Levay
Hallo
rechtlich ist es meines Wissens so, dass (sofern nichts
anderes vereinbart ist) bei privaten Verkäufern der Käufer das
Transportrisiko trägt, der Verkäufer muss allerdings den
Versand nachweisen.
Wie soll er das denn machen bei unversichertem Versand? Was ist das denn für ein Gesetz, nach dem der private Verkäufer den Versand nachweisen muss?
Es ist also müßig, drüber zu diskutieren, ob der Verkäufer nun
privat oder gewerblich ist, …
Nach dieser Diskussion wurde doch gar nicht gefragt. Es ist doch klar, dass er gewerblich ist.
Hier steht es übrigens ganz eindeutig drin, im dritten Absatz:
http://www.versandhandelsrecht.de/?url=news&gl%5Bdet…
Das ist auch ganz aktuell, von heute.
Viele Grüße
Simsy
???
Wie soll er das denn machen bei unversichertem Versand?
Zum Beispiel durch Zeugen. Aber letztlich spielt das ja auch keine Rolle; denn der Verkäufer ist ja nicht gezwungen, den unversicherten Versand zu wählen.
Was
ist das denn für ein Gesetz, nach dem der private Verkäufer
den Versand nachweisen muss?
Ein sehr gutes Gesetz. Denn andernfalls könnte der Verkäufer sich durch bloße Behauptungen seiner Leistungspflichten befreien, während alle anderen Menschen vor Gericht die ihnen günstigen Tatsachen beweisen müssen.
Übrigens: Wäre das Gesetz anders, müsste der Käufer beweisen, dass der Verkäufer die Sache nicht verschickt hat. Denn irgendwer muss ja nun mal die Beweislast tragen, oder was glaubst du, was der Richter machen soll, wenn sich der Sachverhalt nicht aufklären lässt? Jeder zahlt die Hälfte - oder wie? Nein? Eben. Und was ist das bitte für ein Gesetz, nach dem der Käufer beweisen muss, dass der Verkäufer nichts verschickt hat!
Levay
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Wie soll er das denn machen bei unversichertem Versand?
Zum Beispiel durch Zeugen. Aber letztlich spielt das ja auch
keine Rolle; denn der Verkäufer ist ja nicht gezwungen, den
unversicherten Versand zu wählen.
Es sind ja meistens die Käufer, die den (billigeren) unversicherten Versand wünschen.
Was
ist das denn für ein Gesetz, nach dem der private Verkäufer
den Versand nachweisen muss?
Ein sehr gutes Gesetz.
Von mir aus, aber welches denn?
Denn andernfalls könnte der Verkäufer
sich durch bloße Behauptungen seiner Leistungspflichten
befreien, während alle anderen Menschen vor Gericht die ihnen
günstigen Tatsachen beweisen müssen.
Ja, aber so kann sich doch der Käufer durch bloße Behauptungen seiner Leistungspflichten befreien (indem er zum Beispiel behauptet, die unversicherte Ware nicht erhalten zu haben).
Und was ist das bitte für ein Gesetz,
nach dem der Käufer beweisen muss, dass der Verkäufer nichts
verschickt hat!
Keine Ahnung, aber unter Umständen müsste doch der Verkäufer auch nachweisen, dass der Käufer die Ware erhalten hat, sagen wir mal in dem Fall, dass der Käufer behauptet, ein versichertes Paket (von einem gewerblichen Verkäufer) zwar erhalten zu haben, aber ohne dass die Ware darin enthalten gewesen wäre. Das ist ja nun auch ein wenig schwierig.
Viele Grüße
Simsy
Es sind ja meistens die Käufer, die den (billigeren)
unversicherten Versand wünschen.
Und? Trotzdem muss jeder die ihm günstigen Tatsachen beweisen.
Von mir aus, aber welches denn?
Kein geschriebenes. Es gibt keinen Paragrafen, der das ausdrücklich vorschreibt, falls du das meinst.
Keine Ahnung, aber unter Umständen müsste doch der Verkäufer
auch nachweisen, dass der Käufer die Ware erhalten hat
Das kommt darauf an: Beim Kauf von privat zu privat wird der Verkäufer faktisch von seiner Leistungspflicht frei, wenn er die Ware ordentlich verpackt und verschickt. Ob die Leistungspflicht dann wegen Unmöglichkeit erlischt oder durch Erfüllung, spielt in diesem Fall keine Rolle.
Beim Verbrauchsgüterkauf spielt es eine Rolle, ja.
sagen
wir mal in dem Fall, dass der Käufer behauptet, ein
versichertes Paket (von einem gewerblichen Verkäufer) zwar
erhalten zu haben, aber ohne dass die Ware darin enthalten
gewesen wäre. Das ist ja nun auch ein wenig schwierig.
Richtig. Aber das wäre nicht einfacher, wenn die Beweislast umgekehrt verteilt würde. Beweislastregeln sind ja nicht mehr als eine „Notlösung“, weil es eben nicht immer möglich ist, die ganze Wahrheit zu ermitteln. Irgendwas muss in solchen Fällen gelten. Und ich jedenfalls finde es richtig, dass jeder das beweisen muss, was ihm günstig ist.
Levay