lese einfach mal diesen Link:
http://www.jurawiki.de/VRI/Polizei
Da steht genau das, was ich gesagt habe:
„Polizeiliche Vorladungen können jedoch auch zwangsweise durchgesetzt werden, wenn z.B die Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich sind oder zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen“
In meinem Fall geht es um erkennungsdienstliche Maßnahmen.
Entschuldige, wenn ich das mal so sage, aber…:
Ich find’s ja ganz nett, dass du mich auf (m)einen vermeintlichen Irrtum aufmerksam machen wolltest, auch wenn die Art („Du als Rechtsreferendar …“) vielleicht nicht perfekt war.
Nun habe ich dir aber ja schon gesagt, dass du im Irrtum bist. Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass du das nicht akzeptieren und mich nun weiter belehren willst. Warum eigentlich?
Selbst wenn du mir einen Link präsentieren könntest, der genau das aussagt, was du behauptest: Sei versichert, dass mein erster Blick dem Gesetz gilt und mein zweiter Blick der Fachliteratur. Ich vertraue einem Kommentar zum Nds. SOG sicher mehr als einem Internetlink.
Und ja - ich „als Rechtsreferendar“ habe so eine ungefähre Ahnung von der Thematik. Ich kenne insbesondere den Unterschied zwischen polizeilich-präventiver Tätigkeit (= Verwaltungsrecht) und polizeilich-repressiver Tätigkeit (= Strafverfahrensrecht). Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, für die sogar völlig unterschiedliche Rechtsquellen gelten (wobei gerade in meinem Fall die berühmte Ausnahme des § 81 b Alt. 2 StPO gilt).
Zu populären Rechtsirrtümern noch ein Wort: Es gibt diese Irrtümer leiden auf mehreren Ebenen. Du befindest dich offenbar auf Ebene 2, denn du weißt, dass eine polizeiliche Vorladung nicht durchgesetzt werden kann (Ebene 1 weiß das nicht). Dir fehlt aber die Kenntnis darüber, dass dies nur im Rahmen eines Strafverfahrens und nicht im Rahmen der Gefahrenabwehr gilt. Im Grunde beweist du nur einmal mehr, wie gefährlich Halbwissen ist. Denn wenn dir eine Vorladung mit Zwangsgeldandrohung in die Hand flatterte, würdest du vielleicht unter Zugrundelegung nicht einschlägigen Wissens denken, du müsstest der Vorladung nicht folgen, und am Ende zahlst du den Preis dafür.
Levay