Haftung Honorarkraft bei irrtümlicher Auskunft

Ich habe folgende Frage zur Haftung:

C ist hauptberuflich angestellt als Sozialarbeiter bei Arbeitgeber X und nebenbei jobbt er ca. 6x im Jahr auf Honorarbasis ein paar Stunden für die Firma seines Freundes W: Er hilft dort beim Bühnenabbau und fährt ggf. auch einen 7,5 To. Lkw (dafür hat er einen Führerschein).
Als C mal wieder als Honorarkraft für W arbeitet, werden u.a. schwere Gegenstände von einem 7,5 To. Miet-Lkw entladen.
Dabei bedient der Auszubildende A von der Firma des W die Hebebühne des Lkw falsch und ein Gegenstand rutscht dadurch von der Hebebühne und wird erheblich beschädigt. Dem ging voraus, dass A fragte, wie die Bühne zu bedienen sei. Der Mitarbeiter M einer anderen Firma, der auch zugegen war, gab darauf eine (richtige) Auskunft (allerdings ohne den Lkw zu kennen und ohne nachzuschauen). Der gewissenhafte C wollte sicher gehen, schaute auf dem Bedienungsschild nach und gab eine andere (falsche) Auskunft, nach der sich A richtete und die zur Fehlbedienung führte. Weitere Personen waren nicht zugegen.

Relevant dabei ist:

  1. dass es ein Miet-Lkw war, den weder A noch C kannte
  2. dass weder A noch C in der Bedienung der Bühne nicht eingewiesen worden waren
  3. dass die außen am Lkw angebrachte Bedienungsanleitung der Bühne weitestgehend ausgeblichen und schwer lesbar war
  4. dass C nur eine ungelernte Honorarkraft und A nur ein AzuBi ist
  5. dass C zwar den Lkw gefahren hat, aber ggü. A im rechtl. Sinne nicht weisungsbefugt war

A beruft sich darauf, das er unschuldig sei, weil er als Auszubildender nur C’s Weisung vertraut hat und ihr gefolgt sei.
C beruft sich ebenfalls auf seine Unschuld, da er A ggü. nicht weisungsbefugt war und A sich selbst hätte vergewissern müssen. Ausserdem war das Schild sehr schwer lesbar.

  1. Wer haftet in diesem Fall? A oder C oder gar die Mietfirma des Lkw’s?
  2. Wenn der gelegentliche Jobber C nur eine „normale“ (keine berufliche) Haftpflichtvers. hat, würde diese für den Schaden aufkommen, falls C haften muss (C hat seiner Haftpflichtvers. sein gelegentliches Jobben bisher nicht gemeldet)?

Hallo,

seit wann haften denn die Angestellten oder gar die Auszubildenden, wenn auf der Arbeit etwas zu Bruch geht? Es ist doch immer der Arbeitgeber, der haftet, solange die zumindestens nicht mit Absicht was kaputt machen oder so. - Oder hat sich das geändert in den letzten Jahren?

Viele Grüße
Simsy

seit wann haften denn die Angestellten oder gar die
Auszubildenden, wenn auf der Arbeit etwas zu Bruch geht?
Simsy

hallo zurück!
Ja, für A haftet hier der W, aber was ist mit C? Der ist ja kein Angestellter des W, sondern eine selbständige Honorarkraft, die für ihn arbeitet!

Hallo

Ja, für A haftet hier der W, aber was ist mit C? Der ist ja
kein Angestellter des W, sondern eine selbständige
Honorarkraft, die für ihn arbeitet!

Hm, weiß ich nicht.
Ich gebe aber einen Tipp ab, mal sehen ob ich recht habe:

Ich würde sagen, dass C dadurch, dass er die Betriebsanweisung abgelesen hat, deutlich genug zu verstehen gegeben, dass er keine Ahnung hat. A hätte diese Aktion vielleicht gar nicht machen dürfen, wo er gar nicht weiß wie es geht. Er hätte seinen Vorgesetzten fragen müssen.

Etwas anderes ist das vielleicht, wenn A noch nicht volljährig oder geistig behindert war, aber dann hätte er wohl diese Hebebühne nicht bedienen dürfen.

Das ist mein Tipp.

Viele Grüße
Simsy

…dann scheint es also egal zu sein, ob C bei W als Arbeitnehmer angestellet ist oder als Selbständige Honorarkraft bei W arbeitet?!

Danke jedenfalls für die Tipps!
Carsten

Ich würde sagen, dass C dadurch, dass er die Betriebsanweisung
abgelesen hat, deutlich genug zu verstehen gegeben, dass er
keine Ahnung hat. A hätte diese Aktion vielleicht gar nicht
machen dürfen, wo er gar nicht weiß wie es geht. Er hätte
seinen Vorgesetzten fragen müssen.

Eher Wett-Tipps
Hallo

…dann scheint es also egal zu sein, ob C bei W als
Arbeitnehmer angestellet ist oder als Selbständige
Honorarkraft bei W arbeitet?!

Meine persönliche Meinung: Im Prinzip wohl eher nicht, aber in diesem Falle ist C nicht verantwortlich zu machen, hätte ich gedacht.

Danke jedenfalls für die Tipps!

Das waren keine Tipps, die jemand befolgen soll!!
Sie waren eher im Sinne von Wett-Tipps abgegeben worden.
Meine Rechts-Vorstellungen treffen zwar relativ häufig zu, aber durchaus nicht immer!

Ich hoffte, hier antwortet noch ein Jurist!

Viele Grüße
Simsy