Liebe w-w-w-Mitglieder,
Gibt es irgendwelche Vorgaben, in welchem Turnus zwingend eine Kassenprüfung erfolgen muss?
Der Vorstand eines e.V. verhindert nun bereits das dritte Jahr in Folge den Kassenprüfern Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen.
Welche Handhabe hätten Kassenprüfer bzw. Vereinsmitglieder? Was sind mögliche Konsequenzen?
(Ich hoffe, die Frage war allgemein genug formuliert…)
Hallo,
was steht denn in der Vereinssatzung?
Wurden in den letzten Jahren Abteilungs- oder Hauptversammlungen durchgeführt? Wenn ja wurde der Vorstand bzw. der Kassier entlastet?
Da ich selbst Kassenprüfer bin, wäre ich an einer jährlichen Prüfung interessiert.
Mögliche Konsequenzen könnten sein, das keine Entlastung vorgenommen wird.
Gruß
Achim
Es finden jährliche Generalversammlungen statt.
2006 und 2007 wurde der Schatzmeister nciht entlastet bzw. konnte nciht entlastet werden. Das Versäumnis lag jedoch nicht beim Schatzmeister, ihm wurden keine Unterlagen vorgelegt ebenso wie den Kassenprüfern nciht, somit konnte keine Entlastung erfolgen.
Die Unterlagen werden vom 1. Vorsitzenden zurückgehalten.
Wie kann man gegen den 1. Vorsitzenden verfahren?
Hallo,
Da wäre eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht/Registergericht angesagt. Die reagieren nicht von sich aus, weil es zu viele Vereine gibt, bei denen sowieso nichts passiert. Wahrscheinlich hat der Vorstand nicht die Protokolle der Mitgliederversammlungen eingereicht.
Cheers, Felix
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Vielen Dank für die Antworten.
Mich beschäftigt aber noch folgendes: Da nun 2 Jahre lang keine Kassenprüfung erfolgen konnte wissen die Mitglieder ja ncihts über die Vermögenslage. Vielleicht sind wir gar inzwischen zahlungsunfähig?
Gibt es irgendeine Regelung, dass ein Verein z.B. geschäftunfähig wird, wenn eine bestimmte Anzahl Jahre in Folge keine Kassenprüfung erfolgen konnte?