Aufnahme Telefonat

Hallo Zusammen,

folgender konstruierter Fall:

nehmen wir einmal an, Person A nimmt ohne Wissen der Person B ein Telefonat mit Person B auf. Dieses Telefonat spielt Person A auch wieder ohne Wissen der Person B einer Person C vor, um Person B wie auch immer zu belasten.

Werden hier Rechtsvorschirften verletzt?

Danke und Grüße

Mike

Die heimliche Aufnahme wird gem. § 201 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Levay

Die heimliche Aufnahme wird gem. § 201 Abs. 1 StGB mit einer
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.

Levay

Danke für die Info
Mike