Hallo,
eine Kauffrau übergibt einem Makler die Aufgabe, ihren Salon samt Inventar zu veräußern (in Abhängigkeit davon wird der Mietvertrag dann geschlossen).
Der Makler hat nun eine Interessentin, die ihm gegenüber sagt, sie würde den Salon für Betrag x zum Datum 01.04.08 nehmen. Ein Kaufvertrag wird von der noch-Besitzerin anwaltlich vorbereitet. Es kommt die Nachfolgerin mit dem Maklr und nimmt den Kaufvertrag mit, sagt aber, sie müssen den Miet- und Kaufvertrag vom Steuerberater prüfen lassen. Eine Woche später geht die Nachfolgerin mit dem Makler zum Vermieter (Kaufvertrag ist noch nicht unterschrieben!!!) und schickt den Makler weg, er bräuchte nicht dabei sein. Nun wird der Mietvertrag geschlossen, der Kaufvertrag aber nicht. Nun hört die Noch-Inhaberin vonkeiner Seite mehr was (der Makler hat wohl gemeint, die Nachfolgerin würde sie aufsuchen wegen dem Kaufvertrag). Die Noch-Inhaberin ruft die Nachfolgerin nun persönlcih an und es bekommt zu hören, manmüsse ja noch über die Ablöse verhandeln, was eigentlich vom Makler schon gemacht wurde. Sie hatte ja mündlich zugesagt und eine Reservierungsbestätigung unterschrieben wo alle Fakten drin standen. Es gab ein Gespräch mit allen Beteiligten. Die Nachfolgerin behauptete nun, sie hätte mit keinem Wort dem Makler gegenüber gesagt, daß die das Inventar für diesen Betrag kaufen würde. Sie bot nicht mal die Hälfte dafür. Dass hier aber Kundenstamm dabei war wusste sie auch.
Die Nochinhaberin hat ihr nun bis 20.03.08 eine Frist gesetzt. Die Nachfolgerin sprach wieder mit dem Makler, sie würde zum Anwalt gehen und sich informieren. Tage später meinte sie, sie würde den Kaufvertrag nicht unterzeichnen, man möge doch bitte zum 01.04.08 den Laden räumen und das Inventar anderweitig veräußern.
Wer ist hier nun in der Schuld? Die Nochinhaberin kann ja wohl keinen Schaden davon nehmen, was eigentlich Maklersache war, dafür zu sorgen, daß erst der Kauf- und dann der Mietvertrag unterschrieben wird oder?
also nach meiner persönlichen Meinung ist dem Makler keine Schuld anzulasten, vielmehr hat sich die Veräußerin hier richtig über den Tisch ziehen lassen.
Fakt ist, daß der makler den Auftrag hatte, das als Gesamtveräußerung zu verkaufen. Vermieter und Verkäufer des Inventars sidn zwei verschiedene Personen. Der Makler hätte seine Pflicht nachkommen müssen, bei den Gesprächen dabei zu sein, so hätte er einlenken können und sagen: erst der kaufvertrag dann mietvertrag sonst hätte man die interessentin gar nicht genommen. es geht aber nun auch darum, daß die interessentin mündlich zugesagt hat, und das gilt meines erachtens als mündlich geschlossener kaufvertrag
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hierzu muss ich betonen, daß die verkäuferin überhaupt gar keinen kontakt mit interessenten hatte sonst hätte sie das so gar nicht gemacht,sprich dazu wäre es gar nicht gekommen. ist doch logisch, daß man erst das mit dem laden macht dann mietvertrag, so was muss der makler ja wissen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Fakt ist, daß der makler den Auftrag hatte, das als
Gesamtveräußerung zu verkaufen. Vermieter und Verkäufer des
Inventars sidn zwei verschiedene Personen. Der Makler hätte
seine Pflicht nachkommen müssen, bei den Gesprächen dabei zu
sein, so hätte er einlenken können und sagen: erst der
kaufvertrag dann mietvertrag sonst hätte man die interessentin
gar nicht genommen. es geht aber nun auch darum, daß die
interessentin mündlich zugesagt hat, und das gilt meines
erachtens als mündlich geschlossener kaufvertrag
Verwirrt! Zunächst sind auch mündlich geschlossene Verträge gültig, sofern sie beweisbar sind, nicht sittenwidrig und auch nicht vor einem Notar beurkundet werden müssen. Wenn es sich um ein Gespräch zwischen Interessentin und Makler handelt, bei dem keine weiteren Zeugen vorhanden waren, wird es schwierig. Die Frage die ich mir hier stelle ist, auf welcher Grundlage hätte den die Veräußerin den „Nachmieter“ überhaupt ablehnen können, daß kann doch nur der Vermieter. Auch der Makler wird darauf wenig Einfluß haben. Das wirst Du hier auch nicht beantwortet bekommen, da ist es am Besten einen RA einzuschalten!
die Nachfolgerin wäre dem Vermieter nie vorgestellt worden. Der Makler hätte ein Paket hier veräußern sollen. Hätte der Vermieter dann bspw. gesagt,daß er die neue nicht haben will, hätte man den Kaufvertrag halt storniert, da er mit dem Mietvertrag bindend gewesen wäre. So war es auch abgesprochen. Der Makler hat der Noch-Inhaberin aber bestätigt, daß es sie es mündlich zugesagt hat. Ich denke, daß er auch Zeugen dafür hat, da seine Sekretärin ihm gegenüber sitzt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Beauftragt wurde er so um dafür zu sorgen, daß der Ablauf genaus so von statten geht, daß die Nachfolgerin das vorhanden Inventar samt Kunden übernimmt und den Mietvertrag nahtlos übernimmt, da normalerweise der Mietvertrag auf 5 Jahre abgeschlossen war. Ohne Inventar, etc kein Mietvertrag, daß war dem Makler bewusst, wurde aber laut seiner Aussage auch gelinkt, da er an das gute im Menschen geglaubt hat, was für mich wieder sehr fahrlässig ist, da man heute keinem mehr vertrauen darf und hier der Trumpf natürlich mit dem vorhandenen Mietvertrag bei der Nachfolgerin ist. Ist doch klar, dass die nun so reagiert. Ich sehe die Schuld beim Makler. Er macht das tagtäglich und muss diese Dinge beachten. Hätte die Noch-Inhaberin das selber gemacht, wäre das definitiv anders gelaufen. Der Makler war sogar nicht mal bei den Terminen als Interessentn waren vor Ort. Die Noch-Inhaberin musste die Leut immer an den Makler verweisen, aufgrund Vertrag zwischen Makler und Noch-Inhaberin. Warum sollte sich also die Noch-Inhaberin um den Ablauf kümmern welche Reihenfolge der Makler einzuhalten hat? Macht doch dann keinen Sinn einen Makler zu beauftragen.
Aber noch eins. An dem Tag als die Nachfolgerin beim Makler war, hatte sie ihm das wie bereits erwähnt mündlich bestätigt mit dem Kauf und hatte eine Reservierungsbestätiung unterschrieben wo genau der genaue Preis und das Übernahmedatum definiert wurde.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sorry aber deine Argumente sind nicht nachvollziehbar, dann hätte jeder der einen Makler oder sonst was beauftragt das Problem. Man nehme einen Steuerberater der Fristen nicht einhält beim FA. Dann muss er damit haftbar gemacht werden. So einfach ist es wohl nicht. Sonst braucht man keine Makler, Rechtsanwälte, Makler, etc, die davon Ahnung haben müssen. Von daher überdenke nochmal deine Antowten.
Es geht um einen Immobilienmakler, der aber auch andere Bereiche wie Versicherungen, etc vertreibt.
Er hatte den Auftrag wie von mir schon beschreiben: Eine GESAMTVERÄUSSERUNG. Somit war er verpflichtet den Salon zu verkaufen und dann den Mietvertrag mit dem Vermieter zu machen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zusatz: Oder man nehme einen Maler der für einen das Zimmer renoviert. Wenn er pfuscht, soll dann auch auf einmal der Kunde schuldig sein? Na ja, deswegen beauftrage ich ihn ja, dass er es als Profi macht. Wenner Mist baut, muss er auch dafür gerade stehen. Der Makler hatte den klaren Auftrag und dieser wurde unmissverständlich abgeklärt, da die NochInhaberin den selben Salon damals auch von ihm vermittelt wurde, und sie das genau so haben wollte her vom Ablauf, damals hatte es ja auch richtig geklappt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
a) welche Handhabe hatte denn der Makler, einen Mietvertrag zwischen Nochmieter und Nachmieter zu verhindern?
b) war der alte Mietvertrag überhaupt schon gekündigt oder warum konnte überhaupt ein neuer Mietvertrag geschlossen werden? Hatte der Vermieter ggf. die Möglichkeit, den alten Mietvertrag selber zu kündigen und hat er das fristgerecht getan?
c) welche Handhabe hat denn der Nochmieter, einen neuen Mietvertrag mit welchen nachmieter auch immer zu verhindern?
Ich sehe bislang überhaupt noch nicht, warum irgendein Nachmieter irgendwas an den Nochmieter bezahlen sollte. Ebensowenig sehe ich irgendeine Pflicht, irgendwelches Inventar vom nochmieter zu übernehmen. Und worin der Wert eines Kundenstammes besteht oder wie man diesen berechnen könnte, kann ich auch nicht erkennen.
Also gut, dann nochmal von vorne:
Person A möchte ihren Salon aufgrund Schwangerschaft verkaufen. Der damalige Makler von dem man den selbigen Salon bezogen hat wird beauftragt den Salon an einen Nachfolger zu verkaufen, dann den Mietvertrag mit dem Vermieter abzuschliessen. Entsprechend wird das ganze in verschiedene Börsen mit Expose und genauer Erklärung über die Ablösesumme, etc gestellt.
Nun kommt eine Interessentin direkt in den Laden, Person A schickt sie aber zum Makler, da es ja einen Vertrag zwischen Person A und dem Makler gibt.
Tage später war Person B (die Nachfolgerin) beim Makler und hat ihm mündlich den Kauf zugestimmt und eine Reservierungsbestätigung unterschrieben in der nochmal der Preis und das Übernahmedatum definiert wurde.
Tage später kam der Makler mit der Person B. Person A hatte bereits den anwaltlich geprüften Kaufvertrag. Person B nahm diesen ununterschrieben mit, sie müsse das dem Steuerberater zur Prüfung vorlegen. Danach ging der Makler mit Person B zum Vermieter (dieser wohnt über dem Salon) und auch diesen Vertrag hatte sie ununterschrieben mitgenommen (wegen Prüfung durch Steuerberater). Seit dem nichts mehr vom Makler gehört. Eines Tages meinte der Makler, er wäre mit Person B zum Vermieter gegangen (Montags - obwohl bekannt ist, daß Montags Person A Ruhetag hat). Person B war aber so clever den Makler abzuwimmeln, er bräuchte nicht unbedingt mit zum Vermieter hoch gehen - vorsicht, genau das war sein Problem, da nämlcih an dem Tag der Mietvertrag unterschrieben wurde. Dies teilte dann auch der Makler der Person A mit, die dann fast ausgeflippt ist warum der Kaufvertrag nicht unterschrieben wurde. Der Makler beruhigte Person A, Person B würde noch in der selben Woche zur Unterzeichnung kommen. Denkste, sie kam nicht. Stattdessen rief nun der Mann der Person A der Person B an. Da meinte Person B man müsse noch über die Ablöse sprechen, diesen Preis wäre sie nicht bereit zu zahlen. Am selben Abend kam der Makler, Person B und Vermiter zu Person A in den Salon. Es wurde alles gezeigt. Person B meinte sie würde nicht mal die Hälfte zahlen für das Inventar. Bekannt war aber, daß sie auch denKundenstamm übernimmt, etc.
So und nun endet hier die Geschichte. Person A hat Person B eine Frist gesetzt. Der Makler hatte mittlerweile 2 vergebliche Gespräche Person B zur Unterschrift zu bekommem. Person B war anscheinend beim Anwalt. So nun endet die Frist am 20.03.08. Person B hat auch mittlerweile Person A und dessen Mann als Steuerhinterzieher und Betrüger deklariert wozu es überhaupt keinen Grund gibt. Person B spricht auch dauernd davon, sie wäre unfreundlich behandelt worden was überhaupt garnicht stimmt.
Ich hoffe, es war nun verständlich? Sorry war ein Directors Cut
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
a) ich denke es ist dem Makler sein Job dafür zur sorgen, daß der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt wird. Es wurde als Paket (Inventar, Kundenstamm Mietvertrag) angeboten und verkauft
b)der alte Mietvertrag wurde gekündigt, da der Makler mitteilte der Laden wäre zum 01.04.08 verkauft. Ok, das kann man der Verkäuferin vorwerfen, dies geschah aber um auf der wohl scheinbar richtigen Seite zu sein
c)der Nochmieter hatte keine Chance das zu verhindern, da er den Termin gar nicht wusste. Der Nochmieter hat mit dem Nachmieter überhaupt keine Berührungspunkte, da Vertragspartner für beide Seiten der Makler ist
DAs mit dem Bezahlen habe ich ja erwähnt. Es geht um ein Gesamtpaket. Die Nachmieterin hätte es ja nicht nehmen müssen, dann hätte sie auch den Laden nicht bekommen. Nochmal, es wurde nicht die Immobilien angeboten sondern ein ausgestatteter Friseursalon, was ja den Mietvertrag dann beinhaltet oder? Macht ja Sinn
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
einfach ist es wohl nicht. Sonst braucht man keine Makler,
Rechtsanwälte, Makler, etc, die davon Ahnung haben müssen. Von
daher überdenke nochmal deine Antowten.
Nun bleib mal locker. Ich wollte weder Dir noch der Verkäuferin zu nahe treten, allerdings werde ich immer skeptisch, wenn jemand für etwas, was ihm schief läuft, andere verantwortlich machen will. Stell Dir vor die Verkäuferin verklagt den Makler auf Schadensersatz, was glaubst Du wird der Richter die Klägerin zuerst fragen ? So leicht kann man sich seiner eigenen Verantwortung nicht entledigen.
Die Nachmieterin hätte es ja nicht nehmen müssen,
dann hätte sie auch den Laden nicht bekommen.
Hi,
nun ja ich denke das ist das Problem das die Nachmieterin nur mieten wollte und die Vermieterin aber
eigentlich nur vermieten wollte.
Und genauso haben die das gemacht.
Wenn die Vermieterin und die Verkäuferin die selben Interessen hätten (Vermieteung ist an Verkauf und
umgekehrt gebunden), hätte die Vermieterin den Mietvertrag ja so nicht zu akzeptieren brauchen.
Oder aber es hat der Vertragsverfasser und der Auftraggeber des Vertragsverfassers geschlafen.