Hallo,
ich habe mehrere Fragen zum Inhalt einer Vereinssatzung sowie generell zum Vereinsrecht.
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Was ist der Unterschied zwischen Gemeinnuetzigkeit und Mildtaetigkeit? Kann ein Verein beides gleichzeitig sein? Wenn ja, muss man das in der Satzung angeben?
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Wenn in der Satzung angegeben ist „Die Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags bestimmt die Mitgliederversammlung“, schliesst das auch die Moeglichkeit mit ein, dass die Mitgliederversammlung einen Verzicht auf einen Mitgliedsbeitrag beschliesst?
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Muss ein Haushaltsplan fuer das kommende Geschaeftsjahr zwangslaeufig erstellt werden? Wie sieht es aus mit einem Abschlussbericht am Ende des Jahres?
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Muss die Mitgliederversammlung regelmaessig tagen oder kann man das auch „bei Bedarf“ tun? Falls letzteres zutrifft, wie wuerde eine entsprechende Formulierung in der Satzung aussehen?
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Koennen auslaendische Staatsbuerger (die auch im Ausland leben) einem deutschen Verein offiziell beitreten?
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Was sind Vorsteuer, Buchwert und Entnahmewert?
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Wie funktioniert es, wenn ein Unternehmen Leistungen oder Sachspenden zur Verfuegung stellt und diese von der Steuer absetzen will?
Vielen Dank im Voraus fuer eure Hilfe!
Anja