Räumungsverfahren

Hallo liebe Experten,

wie lange kann ein Räumungsverfahren dauern, wenn der Mieter gegen die Räumung widerspricht.

Wie hoch sind die Chancen, dass der Mieter schnell aus der Wohnung auszieht, wenn der Mieter innerhalb 3 Monaten, 3 Abmahnungen, eine Kündigungsandrohung, eine Kündigung der Wohnung und jetzt das Räumungsverfahren wegen extremer Ruhestörungen, bekommen hat. Wie entscheidet sicher ggf. der Richter bei so einen Fall?

Was kann man tun, wenn der Mieter extrem die Ruhe im Haus stört, aber das Räumungsverfahren ja schon in die Wege geleitet wurde und der Mieter sein Verhalten nicht ändert.

Vielen Dank für Eure Antworten

Heike

Hallo Heike,

da gibt es sehr viele Möglichkeiten. Es kommt natürlich immer auf die Auslastung des zuständigen Amtsgerichts an und wie sich die Lage fügt. Denn zuerst muß erst einmal di Klagschrift eingehen, dann hat der beklagte das Recht sich zu äußern, ob er sich verteidigen will und dann muß er sich noch verteidigen. Also zuerst wird wohl das mündliche Verfahren angeordnet werden, aber folglich auch das mündliche Verfahren. Die wohl Ungünstigste wäre, wenn das Gericht eine ausgesprochene außerordentliche fristlose Kündigung nicht für Recht erkennt und der Vermieter es verabsäumt hat, auch ersatzweise fristgerecht zu kündigen, die das Gericht für Recht erklärt hätte. Zwischen zwei Monate (ganz günstig und mit Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils, im Falle des Versäumnisses des Beklagten) und 18 Monate liefen eigene Verfahren. Wichtig ist ein stimmiges Verfahren, das heißt, alles muß in die Klageschrift, um Nachfragen zu verhindern, was unnötig Zeit kostet, denn jede Erwiderung bringt eine neue Erwiderung, schließlich muß sich ja die Gegenseite gegen alle Vorhaltungen äußern, im mündlichen Verfahren sind Zeugen nicht schlecht (nur keine Gefälligkeitszeugen!!!).
Viele Grüße, Theo

Hallo Theo,

vielen Dank für die Antwort.

Ich gehe davon aus, dass das Amtsgericht ausgelastet ist.

Wegen der Ruhestörungen gibt es 3 Mietparteien die sich sehr gestört fühlen. Es wurde ein Zeitprotokoll geführt und jeder Mieter hat das mit unterschrieben. Zeugen sind also vorhanden. Müssen die denn vor Gericht bestätigen, dass sie die ruhegestörten Nachbarn sind? Auch wurde öfter die Polizei wegen der Ruhestörung gerufen, die haben das sicher auch protokolliert.

Da das Haus von einer großen Hausverwaltung geführt wird, kann man annehmen, dass die nicht versäumen fristgerecht zu kündigen.

Das Beste wäre ja, wenn der Mieter von selber auszieht, aber das wird er nicht tun.

Liebe Grüße

Heike

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Hallo Heike,

ausgelastetes AG - das kann dauern. Hausverwaltung ist schon gut, oft haben diese einen Vertragsanwalt. Das die Nachbarn dies ggf. in einer mündlichen Verhandlung bezeugen müßten, glaube ich schon, wenn der Mieter alles abstreitet.

In einem ähnlichem Fall wurde durch di Mieterschaft auch das Ordnungsamt eingeschaltet, was zu einem Ordnungsgeld führte und der Lärmmieter dann doch freiwillig das Weite suchte. Sowas klappt leider nicht immer.

Es ist einfach nervig und aufreibend, wenn man einen solchen Nachbarn hat.

Viele Grüße, Theo.

Hallo Theo,

vielen Dank auch für diese Antwort.

Wird die Polizei dann nicht irgendwann das Ordnungsamt einschalten, wenn die immer wieder wegen dem Lärmmieter rauskommen müssen? Da weiterhin das Lärmprotokoll geführt wird, könnte das doch auch die Verwaltung machen.

Das mit dem Mieter ist sehr aufreibend, anfangs sind die Nachbarn noch zu ihm gegangen und haben ihn nett gebeten, sich nachts wenigstens leiser zu verhalten, aber als er einen Mieter Schläge androhte, blieb nur dann noch die Polizei zu rufen.

Liebe Grüße

Heike

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