Widerrufsrecht ja oder nein ?!?!

Hallo,
gehen wir mal davon aus Kunde A. bestellt bei einem Verlag telefonisch einen Immobilienversteigerungskatalog (Übersicht von bundesweiten Gebäudezwangsversteigerungen der Amtsgerichte).

Das Gespräch wird nicht aufgezeichnet, jedoch stimmt A. zu, dass der Katalog für ein Jahr, zu einem monatlichen Preis von ca. 20 EUR, geliefert wird.

Nach einigen Tagen wird der erste Katalog ohne jeglichen Hinweis auf Widerspruchsklauseln geliefert. A. möchte das Angebot jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen, legt form- und fristgerecht Widerspruch ein, schickt den Katalog zurück und lässt die vom Verlag getätigte Lastschrift zurückweisen.

Nach einigen Tagen meldet sich der Verlag teilt schriftlich mit, dass ein Widerspruch in diesem Falle nicht möglich ist und eine Kündigungsfrist von einem Jahr gilt. Des Weiteren fordert der Verlag einen unaufgeschlüsselten Betrag von ca. 210 EUR (Lediglich Hinweis „inkl. Mahnkosten“).

Zur Begründung des Verlages: Ein Widerrufsrecht gilt bei der Veräußerung von Grundstücken nicht ! Zu dem unaufgeschlüsselten Betrag keine Angaben und der Hinweis, dass die Forderung ggf. an ein Inkassounternehmen weitergeleitet wird.

Nun wurde jedoch lediglich ein Katalog veräußert / angefodert und kein Grundstück, Wohnung o. ä.

Meine Frage an die Experten, liegt eine 14tägiges Widerrufsrecht vor, oder nicht ?

Meine Frage an die Experten, liegt eine 14tägiges
Widerrufsrecht vor, oder nicht ?

Nö, das ist sogar länger, wenn es an der Widerrufsbelehrung fehlte.

Levay

Hallo,

Meine Frage an die Experten, liegt eine 14tägiges
Widerrufsrecht vor, oder nicht ?

Nö, das ist sogar länger, wenn es an der Widerrufsbelehrung
fehlte.

und was, wenn es sich bei der bestellten Sache um eine Zeitschrift handelt, bei der gar kein Widerrufsrecht besteht?
Gruß
loderunner (ianal)

Hat man bei Zeitschriften im Allgemeinen kein Widerrufsrecht ? Wenn man z. B. ein „Stern“-Abo bestellt, kann man doch auch zurücktreten, oder !?!?

und was, wenn es sich bei der bestellten Sache um eine
Zeitschrift handelt, bei der gar kein Widerrufsrecht besteht?

Bei welchen Zeitschriften besteht denn kein Widerrufsrecht?

Levay

Hallo,

Hat man bei Zeitschriften im Allgemeinen kein Widerrufsrecht ?
Wenn man z. B. ein „Stern“-Abo bestellt, kann man doch auch
zurücktreten, oder !?!?

Lies selber:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
http://www.jurablogs.com/de/widerrufsrecht-bei-zeits…
http://www.vzs.de/UNIQ120592478811575/link25990A.html
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

und was, wenn es sich bei der bestellten Sache um eine
Zeitschrift handelt, bei der gar kein Widerrufsrecht besteht?

Bei welchen Zeitschriften besteht denn kein Widerrufsrecht?

Ähm - ich dachte, bei keiner unter 200€ Abopreis bestünde eins? Interpretiere ich §312d Abs.4 Satz3 und die Links in meinem Post eins tiefer falsch? Oder übersehe ich eine Voraussetzung, die doch zu einem Widerrufsrecht führt?
Gruß
loderunner (ianal)

Da schau her, die Norm habe ich selbst gerade nachgelesen, aber DAS habe ich ÜBERlesen. Ich glaube, heute ist nicht mein Tag.

Der Punkt geht an dich!

Levay

Nee nee, aber ich habe gerade eben wieder was dazu gelernt. Aber hey, man kann mir nicht vorwerfen, ich hätte es nicht nachgelesen. Ich habe es nur dann ÜBERlesen.

Levay

Dann heisst es bei Abonnements Rückgaberecht. Hat aber den gleichen Zwecks für den Verbraucher. So verstehe ich das zumindest hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Aber auch hier ist eine Belehrung erforderlich, oder ?!?

Sorry, aber ich hab von Vetragsrecht wirklich keine Ahnung…

Hallo,

Der Punkt geht an dich!

Nenene, alles, was ich hier im Brett auf irgendeine Frage antworten kann, habe ich erst hier im Brett (unter anderem von Dir) gelernt. Und sicher bin ich mir trotzdem nie, weshalb ich auch immer mit einer Korrektur rechne.
Die Punkte gehen also höchstens an den Lehrmeister.
Gruß
loderunner

http://www.jurablogs.com/de/widerrufsrecht-bei-zeits…

Innerhalb diesen Bogs steht, dass eine Widerrufsrecht nur, wenn das Abo mehr als 200 EUR kostet. Bei 12 x ca. 20 EUR liegen wir ja drüber. Und dann bleibt noch die Geschichte mit der erforderlichen Widerrufsbelehrung.

Oder ? :frowning:

Hallo,

Dann heisst es bei Abonnements Rückgaberecht.

Ne. Rückgaberecht ist eine Alternative zum Widerrufsrecht, die der Verkäufer dem Kunden gewähren kann, nicht muss. Mit etwas anderen Regeln als beim Widerruf.
Machen zum Beispiel gern Versandhäuser. Dann genügt die Rücksendung der bestellten Ware zur Ausübung und man spart sich den Formalismus mit dem Widerruf.

Ob das Abo nun über der Grenze von 200€ liegt, weiß ich nicht. In der Mahnung war ja von 210€ incl. Mahngebühren die Rede. Kann es sein, dass der Abopreis entweder bei genau 200€ liegt (oder bei 199,99€) oder das Abo schon nach 10Monaten o.ä. kündbar ist? Oder dass die ersten beiden Exemplare kostenlos sind?

Vielleicht schreibt levay noch was dazu, der weiß besser, was da noch zu berücksichtigen ist, auch wenn er hier mal was übersehen hat.

Gruß
loderunner (ianal)

Erstmal Danke für die Erklärung. Gehen wir davon aus, dass am Telefon gesagt wurde, dass das Abo für ein Jahr gilt und monatlich gute 20 EUR kostet. Dann wären wir doch im Bereich des Widerrufsrecht, oder ?!?!

Zum anderen könnte man als Verleger ja am Telefon fiktiv allen Quatsch erzählen (Monatskosten 1 EUR oder so) und mahnt dann auf einmal ein Abo von 199,90 ein. Es gibt ja keinen Nachweis des telefonischen vetrages. Aber so einfach kann das doch nicht sein, oder ?!?!

Des Weiteren gehen wir mal davon aus, dass auch auf der Homepage keine Kosten / Bindungen ersichtlich sind. Letztendlich könnte der Verleger in diesem Fall ja irgendwelche Fantasierechnung stellen…

Hallo,

Erstmal Danke für die Erklärung.

Bitte. Aber beachten: ianal!

Gehen wir davon aus, dass am
Telefon gesagt wurde, dass das Abo für ein Jahr gilt und
monatlich gute 20 EUR kostet. Dann wären wir doch im Bereich
des Widerrufsrecht, oder ?!?!

Wenn das so ist, würde ich das auch so sehen. Kommt halt den genannten Links nach drauf an, ob es wirklich über 200€ sind. Und ich bin mir über die genaue Grenze nicht sicher - sie könnte ja nach neuer Rechtssprechung angepasst worden sein.

Zum anderen könnte man als Verleger ja am Telefon fiktiv allen
Quatsch erzählen (Monatskosten 1 EUR oder so) und mahnt dann
auf einmal ein Abo von 199,90 ein. Es gibt ja keinen Nachweis
des telefonischen vetrages. Aber so einfach kann das doch
nicht sein, oder ?!?!

Sorry, da muss ich passen. Kommt auf den Einzelfall an, was nun beweisbar ist und was nicht, was einem ‚Normalfall‘ näher kommt und was nicht, was ein Richter glaubt und was nicht.

Wenn der normale Heftpreis etwa 20€ beträgt und der Inhalt einen derartigen Preis auch als üblich erscheinen lässt, wird ein Richter wohl nicht glauben, dass am Telefon von 1€ Monatspreis die Rede war. Umgekehrt wird er wohl auch nicht glauben, dass man den Kunden auf einen Jahresbetrag von 2000€ hingewiesen hat, wenn diesem Preis kein entsprechender Wert gegenüber steht.

Wie gesagt: ianal.

Gruß
loderunner

Hab nochwas gefunden…

http://www.verbraucherfenster.de/artikeldetails.php?..

Demnach hätte das Ganze schriftlich erfolgen müssen, da über 200 EUR…

Werd das Ganze mal aussitzen und nachberichten…