Hallo,
welche rechtliche Wirkungen hat der einleidende Teil eines Gesetzes? Bsp.: die EU-Richtlinie über die Auftragsvergabe; http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur… . Könnte die Verletzung der Bestimmungen in der Einleitung eines Gesetzes (einer Richtlinie) vor Gericht eingeklagt werden?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
bei einem Gesetzestext wird vom gesetzgebenden Organ nicht nur der in Artikel oder Paragraphen eingeteilte Teil des Gesetzestextes, sondern der gesamte Text beschlossen. Es besteht daher meines Erachtens kein Grund, der ebenfalls beschlossenen Einleitung keine rechtliche Wirkung beizumessen; bei einem Rechtsstreit kann man daher selbstverständlich auch dort enthaltene Regelungen ins Treffen führen.
Allerdings enthalten solche Einleitungen selten unmittelbar anzuwendende materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Bestimmungen. Sie sind aber jedenfalls bei der Auslegung der übrigen Bestimmungen des Gesetzes zu beachten, insbesondere weil hier oft die Intentionen des Gesetzgebers dargelegt werden und sie daher bei einer teleologischen Interpretation (Frage nach dem Sinn und Zweck einer Regelung) von großer Bedeutung sind.
Grüße, Peter