Fristen bei Versicherungsschäden

Gibt es fristen die versicherungen einhalten müssen um einen schaden zu regulieren? Ab wann(welchen zeitraum) kann man den schaden reparieren lassen aber per kostenvoranschlag abrechnen lassen.
Z.b Kind beschädigt auto, man möchte den schaden per kostenvoranschlag abrechnen lassen,versicherung möchte gutachter rausschicken, versicherung und/oder gutachter melden sich trotz nachfrage seit 6 wochen nicht.
Im voraus vielen dank

Hallo erstmal

In der Schweiz sind mir keine Fristen bekannt. Ausser bei der Krankenkasse, dort ist es ein Jahr. Das ist aber Usanz. Gesetzlich habe ich nichts gefunden. Die Aussage betrifft jedoch nur die Schweiz.

Wenn aber ein Schaden unmittelbar nach entstehen des Schadens gemeldet wird, kann die Versicherung nicht mit verspätet kommen. Ein eingeschriebenen Brief wäre bei einer solch langen Zeit, in der sich einer Versicherung nicht meldet, sicher ratsam.

HaegarCH

Der schaden wurde rechtzeitig gemelden, es geht nur darum, daß die Versicherung sich nicht rührt, außer nach telefonischer Rücksprache sagt, sie schicken einen Gutachter raus,ist aber schon 6W.her

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