Mängelrüge bei Gartenmöbeln

Habe mir Gartenmöbel aus Teakholz gekauft, die laut Aussage des Verkäufers ganzjährig im Freien stehen können, und diese Möbel selbst zusammengebaut. Das Holz zeigt jetzt nach ca. 4 Monaten bereits Fäulnis- und (Schwarz-)Schimmelflecken, man sieht, dass qualitativ unterschiedliches Holz verwendet wurde und dass die Messing!-Schrauben Rost angesetzt haben. Der Verkäufer hat bei einem Ortstermin die Mängel bestätigt. Sein Angebot: Rückgabe der Möbel gegen Erstattung des Kaufpreises. Dass möchte ich aber nicht! Mein Wunsch: Lieferung einwandfreier Möbel Zug um Zug. Zumal ich die Möbel - wie bereits dargelegt - ziemlich zeitaufwendig selbst zusammen bauen musste.

Welche Rechte habe ich? Wie sollte ich vorgehen?

Vielen Dank

Bernd

Natürlich können Sie auch den Umtausch gegen gleichartige Möbel verlangen. Allerdings kann es passieren, daß der Händler Ihnen gleichartige Ware nicht liefern kann; dann können Sie natürlich nur die Rückerstattung des Kaufpreises erwarten. Der Händler verhält sich mit seinem Angebot auf Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung vollkommen korrekt. Daß Sie Ersatz für die Aufbauzeit verlangen können glaube ich kaum. Das ist allerdings nur meine ganz persönliche Meinung.