Verjährung

Wann verjährt eine Forderung (Rechnung für Verkauf) einer Firma gegen eine Firma.
Wie kann sie unterbrochen werden.

Wann verjährt eine Forderung (Rechnung für Verkauf) einer
Firma gegen eine Firma.
Wie kann sie unterbrochen werden.

Hallo Hartmut,

zwischen Kaufleuten verjährt eine Forderung in 2 Jahren. Allerdings wird nicht vom Rechnungsdatum an gerechnet, sondern vom 31.12. an. D.h. eine Rg. von Juni ´00 verjährt am 31.12.2002.

Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, wenn der Anspruch rechtshängig gemacht wird, z.B. durch Einreichung einer Klage bei Gericht.

Die Verjährung wird bereits durch einen Mahnbescheid unterbrochen.

Gruß
Wolfgang

Hi Viola,

Wann verjährt eine Forderung (Rechnung für Verkauf) einer
Firma gegen eine Firma.
Wie kann sie unterbrochen werden.

zwischen Kaufleuten verjährt eine Forderung in 2 Jahren.
Allerdings wird nicht vom Rechnungsdatum an gerechnet, sondern
vom 31.12. an. D.h. eine Rg. von Juni ´00 verjährt am
31.12.2002.

Weil ich das Verjährungsproblem wie die Pest hasse, habe ich nochmal in der Fristentabelle und im BGB geblättert:

Ansprüche von Kaufleuten, Fabrikanten, Handwerkern, Kunstgewerbetreibenden für Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte

2 Jahre : wenn die Leistung nicht für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt (§§ 196 1 Nr. 1, 198, 201 BGB)

4 Jahre : wenn die Lieferung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt; die bloße Vermutung reicht (§§ 196 II, 198 201 BGB)

Die zweitgenannte Frist scheint mir eher zuzutreffen (Firma liefert an Firma).

Im übrigen hat die Zustellung eines Mahnbescheides bzw. die Anerkenntnis der Schuld (Teilzahlung o. ä.) ebenfalls eine verjährungsunterbrechende Wirkung.

So long

Tessa

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