nehmen wir mal an, Person XY hat vor ca. 1 Jahr ein Fitnessvertrag über 3 Jahre abgeschlossen. Nach 7-8 Monaten stellte sich jedoch herraus, dass die Person XY an einer unheilbaren Hüfterkrankung leidet und kein Fitnesstraining mehr machen darf. Person XY hat sich von 2 unabhängigen Ärzten untersuchen lassen und es wurde von beiden Seiten aus bestätigt. Daraufhin schickte Person XY eine Kündigung inkl. Attest (indem dringend geraten wird Person XY aus dem Vertrag zu lassen) an das Fitnessstudio.
Das Fitnessstudio meldet sich nicht, Geld wurde aber schön weiter abgezogen. Person XY konnte dies nicht verstehe und holte sich das Geld wieder, da er dachte, dass die Kündigung angenommen wurde. Daraufhin meldeten sich die Zuständigen und meinten, dass ein „unbefristetes“ Attest ihnen nicht genügen würde, sie können Person XY nur einen Übernahme des Vertrags durch Bekannte anbieten. Also wurde nochmals eine Monatsrechnung abgezogen + die, die Person XY sich zurückgeholt hat + Mahnkosten.
Jetzt ist die Frage, ob Person XY im Recht ist, wenn es sich um eine unheilbare Krankheit handelt, die bei Sportlicher belastung zu Schmerzen und Körperlichen schäden führt? Bekommt er auch sein Geld wieder zurück?
was geben denn die entsprechenden vertragsbestimmungen im vertrag her? üblich ist doch schon, dass man sich dort auch zu krankheiten einlässt. wenn nicht, wäre zu überprüfen, ob AGB´s dergestalt nicht gegen die guten sitten verstoßen.
was geben denn die entsprechenden vertragsbestimmungen im
vertrag her? üblich ist doch schon, dass man sich dort auch zu
krankheiten einlässt. wenn nicht, wäre zu überprüfen, ob AGB´s
dergestalt nicht gegen die guten sitten verstoßen.
Das ist hier ganz sicher nicht zu prüfen, weil ein Sittenverstoß offenkundig ausscheidet. Das würde ja bedeuten: Alle Fitnessverträge, in denen die Krankheit nicht als Kündigungsgrund aufgeführt werden, sind nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig…!
Trotzdem ist der Blick in die AGB natürlich der erste Schritt. Ansonsten kommt es auf § 314 BGB an.
was geben denn die entsprechenden vertragsbestimmungen im
vertrag her? üblich ist doch schon, dass man sich dort auch zu
krankheiten einlässt. wenn nicht, wäre zu überprüfen, ob AGB´s
dergestalt nicht gegen die guten sitten verstoßen.
Die AGB’s sagen folgendes:
"Die mitgliedschaft ist mit einer frist von drei montaen zum ende der im vertrag genannten erst-/mindeslaufzeit kündbar. hiervon unberührt bleibt das recht zur kündigung aus wichtigem grund.
jede kündigung, auch die kündigung aus wichtigem grund, bedarf der schriftform. für die rechtzeitigkeit der kündigung ist der eingang bei „…“ ausschlaggebend. sofern keine fristgemäße kündigung erfolgt, verlängert sich eine mitgleidschaft mit der laufzeit von 12 monaten um jeweils 6 monate, eine mitgleidschaft mit der mitgliedschaft von 23 monaten um jeweils 12 monate. in dem verlängerungszeitraum beträgt die kündigungsfrist für beide seiten wiederrum drei monate zum verlängerungs- bzw. laufzeitende."
Selbstverständlich kann man vorzeitig aus einem Vertrag mit einem Fitneßstudio, wenn man aus
gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr trainieren darf. Das wissen die auch ganz genau. Wenn nicht,
wird ein Brief vom Anwalt es ihnen erklären.
Vertragslaufzeit drei Jahre? Unglaublich…
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Ich weil leider die Details nicht mehr, aber ich habe mich kürzlich mal mit der Rechtsprechung beschäftigt. Und die ist da wenn auch nicht einheitlich, so doch recht streng was die Vertragslaufzeiten von Fitnessstudios angeht.
Hier dürfte die Klausel schon gem. § 309 Nr. 9 a) BGB null und nichtig sein.
Damit würde sich die Frage dann gar nicht mehr stellen.
Die Vertragslaufzeit von drei Jahren dürfte unwirksam sein.
Also kann man jederzeit kündigen, auch ohne besonderen Grund.
Levay
Hallo Levay,
ach so. Aufm Vertrag steht eine Laufzeit über 24 Monaten, aber es ist sicher das der vertrag über 3 jahre gesclossen wurde, da sonst die monatliche Zahlung anderst aussehen würde. Stellt das jetzt ein problem dar, dass aufm vertrag 24 monate steht?
Mal davon abgesehen, ist es ratsam einen anwalt einzuschalten? wie würden die verhältnisse aussehen, eher zu gunsten von XY oder fitnessstudio?
Selbst bei 24-monatiger Vertragsbindung könnte die Klausel unwirksam sein. Die Rechtsprechung ist - wie gesagt - nicht einheitlich, aber ich würde tippen, dass der Kunde hier gewinnt.