Hausratversicherung nach Auszug kündbar?

Hallo liebes Forum,

Mieter M schliesst am 08.12.2004 eine Hausratsversicherung vom 01.01.2005 bis 01.01.2010 ab.

Zum September 2005 zieht M aber aus der Wohnung aus und zieht zu seinem Partner, für dessen Wohnung bereits ein Versicherungsschutz besteht.

Kann M nun den Vertrag vom 08.12.04 vorzeitigt kündigen, oder hat M Pech gehabt und muss zahlen?

Ich meine, er könnte kündigen, schliesslich bekommt er ja keine Leistung mehr.

Wie seht Ihr das?

Freundliche Grüße

Schildmann

Kann M nun den Vertrag vom 08.12.04 vorzeitigt kündigen, oder
hat M Pech gehabt und muss zahlen?

Er kann nicht kündigen, aber ggf. auf dem Kulanzwege aufheben lassen. Dabei wird aber in der Regel der jüngere Vertrag aufgehoben.

Ich meine, er könnte kündigen, schliesslich bekommt er ja keine Leistung mehr.

Wie kommst Du darauf, dass er keine Leistung erhält ?

Wie seht Ihr das?

Die beiden Versicherungsgesellschaften anschreiben un Lage schildern. Jeweils eine Kopie des anderen Versicherungsscheines mitschicken, damit die beiden Gesellschaften sehen können, wer den älteren Vertrag hat. Die Versicherungen einigen sich dann untereinander.

Ich meine, er könnte kündigen, schliesslich bekommt er ja keine Leistung mehr.

Wie kommst Du darauf, dass er keine Leistung erhält ?

Die Versicherung versichert doch den Versicherungsgegenstand (die Wohnung) nicht mehr, da M keine Verfügungsgewalt mehr über seine ehemalige Wohnung hat. So denke ich mir das mal ganz laienhaft.

Grüße

Schildmann

Ich meine, er könnte kündigen, schliesslich bekommt er ja keine Leistung mehr.

Wie kommst Du darauf, dass er keine Leistung erhält ?

Die Versicherung versichert doch den Versicherungsgegenstand
(die Wohnung) nicht mehr, da M keine Verfügungsgewalt mehr
über seine ehemalige Wohnung hat. So denke ich mir das mal
ganz laienhaft.

Bei einer HAUSRATversicherung ist der HAUSRAT versichert, nicht die Wohnung.

Gruß,

Malte

Bei einer HAUSRATversicherung ist der HAUSRAT versichert,
nicht die Wohnung.

Ohja, das leuchtet natürlich ein. Aber der Vertrag berücksichtigt in diesem fiktiven Fall ja nicht mehr die gegebenen Bedingungen. Aber das hätte M wohl anzeigen müssen, denke ich mal…

Grüße

Schildmann

Hallo,

Ohja, das leuchtet natürlich ein. Aber der Vertrag
berücksichtigt in diesem fiktiven Fall ja nicht mehr die
gegebenen Bedingungen. Aber das hätte M wohl anzeigen müssen,
denke ich mal…

ich würde mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Ich könnte mir vorstellen, daß darin ein bißchen was zum Thema Umzug und Kündigung steht.

Gruß
Christian

M schreibt diese Situation an seine Versicherung, legt eine Kopie des Vers. Scheins der Partnerin bei. Die Versicherung mit den älteren Rechten bleibt bestehen, die jüngere wird zum Datum des Umzugs aufgehoben. Desweiteren empfehle ich ein Überprüfung der Versicherung um eine unter- oder Überversicherung zu vermeiden.

Mfg Sven

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