Schuldschein

Bitte nur antworten, wenn man kompetent ist.
Hallo Experten,
meine Schwester hat einen Schuldschein, auf dem nachweislich angezeigt wird, das ihr jemand Geld schuldet. Gerichtsverhandlung fand statt, aber dieses Thema wurde wohl vergessen, da Beklagter noch wegen anderer Delikte vor Gericht stand. Meine Schwester wurde zwar als Zeugin vernommen, aber bis heute (ein Jahr her) erfolgte keine Reaktion. Wie kann sie zu ihrem Recht kommen ?
Danke für die Antwort !
Uschi

Die einfachste Lösung dürfte ein Mahnbescheid sein. Diesen kaufst du dir im Schreibwarenhandel, füllst das Formular gemäß den aufgedruckten Hinweisen aus und gibst ihn beim Amtsgericht ab. Dem Schuldner wird dann dieser Bescheid zugestellt. Er kann nun innerhalb 14 Tagen nach Zustellung widersprechen; tut er das, kannst du klagen. Tut er es nicht, beantragst du einen Vollstreckungsbscheid. Auch dem kann er innerhalb 14 Tagen widersprechen. Tut er es, kannst du klagen; falls nicht, hast du einen 30 jahre gültigen vollstreckbaren Titel. Mit diesem kannst du einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstrekcung beauftragen. Ob man allerdings was bekommt steht auf einem anderen Blatt …

so ist es. und achtung!
sofern bei dem anderen nichts zu holen ist,
zahlst DU als ZWEITSCHULDNER die gesamten kosten allein. obendrauf!
du kannst dann allerdings den titel entweder an den spiegel kleben - und jeden morgen einem angeschmierten ins gesicht schauen.
oder du gibst ihn einem ‚inkassobuero‘, die sorgen sich dann gebuehrend um den fall. (hat nur sinn, sofern komplett durch dich rechtlich korrekt ausgereizt, sonst nehmen die dir den fackel auch nicht ab.) evtl geben sie dir darauf auch zuerst mal kohle, was aber eher unwahrscheinlich ist. gilt fuer deutschland.

gruss - und ueberlegs dir gut
digi - auchn angeschmierter.
40.000.- zusaetzlich rund 15.000.- kosten.

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faellt mir beim nochmaligen lesen auf.
…wegen anderer delikte…

glaubst du allen ernstes, dass da noch IRGENDETWAS zu holen sei?
sei nicht so naiv.
waege ab, um wieviel kohle es sich handelt.
kannst du sie verschmerzen? wenn ja, buche es auf’s konto ‚erfahrung macht uns reicher‘,
‚heut wenigstens ein gutes werk getan (knurr)‘ oder ‚gelitten‘.
normalerweise kannst du dir allerdings JEDE summe jetzt ans bein streichen.

jedoch:
ist grundbesitz FUER DICH ZUGAENGLICH vorhanden?
d.h. haben finanzamt oder bank darauf nicht die hand?
(normalerweise haben sie aber die ersten rechte)
dann schlag SOFORT zu, sonst tun es andere.
dann hast du zwar keine kohle auf der hand, aber wenigstens
zumaechst ein unabdingbares pfandrecht an dem grundstueck und/ oder gebaeude. sollte es irgendwann -auch in hundert jahren- mal verkauft werden oder den besitzer wechseln, dann ‚geht das nicht, ohne dich zuvor mal gebuehrend zu bedenken‘.

und weiter:
hat derjenige in vorsaetzlicher, boeser absicht gehandelt?
und dich wider besseren wissens (also dass bereits vorher wusste,
oder wissen musste, er koenne die summe nie zurueckgeben)
beschissen, dann kannst du ihn zwar wegen betruges an die backen kriegen. nur - geld wirst du deswegen eher noch weniger kriegen.

viel erfolg - ich weiss, es ist sau-aergerlich.
aber so sind die bedingungen im kapitalismus.
gruss - digi

ps: nochn spruch fuers leben:
typsicher verkaeuferspruch:
jeden morgen steht mindestens ein daemlack auf - und nur den gilt es zu finden…

jetzt haste was zum schmunzeln, wenigstens bist du nicht der/die
einzige geleimte…

Hallo Ursula,

ohne es im einzelnen nachgeprüft zu haben, sage ich, dass bei der imaginären Höhe des Geldbetrages von 40.000 DM jedenfalls nie und nimmer 15.000 DM an Gerichtskosten zu tragen sind. lass dir also nicht den Mut nehmen, aber prüfe deine Situation:

  1. Lohnt es sich? Unter 1000 DM würde ich wahrscheinlich den Fall als böse Erfahrung abtun.

  2. Wenn es sich aus deiner Sicht lohnt, dann verfahre so, wie einer meiner Vorredner vorgeschlagen hat: Beantrage den Erlass eines Mahnbescheides auf der Grundlage des Schuldscheines. Das kostet natürlich am Anfang etwas, aber wenn der Fall zu deinen Gunsten ausgeht, muss diese Kosten dein Gegner tragen.

  3. Normalerweise ist es so, dass Menschen ein Einkommen haben, um zu leben. In dieses Einkommen kann man vollstrecken bis hin zur Sozialhilfegrenze. Deshalb sind die Aussichten, innerhalb von 30 zukünftigen Jahren doch noch einmal zu Geld zu kommen, nicht ungünstig.

Viel Glück wünscht dir bebro

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Hallo Ursula,

ohne es im einzelnen nachgeprüft zu haben, sage ich, dass bei
der imaginären Höhe des Geldbetrages von 40.000 DM jedenfalls
nie und nimmer 15.000 DM an Gerichtskosten zu tragen sind.

da sind BEIDE SEITEN DER KOSTEN enthalten,
und es geht bei 40.000.- gleich vors LANDgericht.
da sind die reinen GERICHTSkosten vergleichsweise peanuts,
aber die ANWALTkosten sind happig.
da kommst du schon auf diese summe,
die du dir dann ans bein streichst. ich kenne sie doch aus
eigener erfahrung.
na, du siehst ja meinen weiteren kommentare auch.
ansonsten wuede ich wahrscheinlich auch ueber den mahnbescheid
gehen -und ich empfehle es auch nach sorgfaeltiger abwaegung-;
denn wenn du nichts unternimmst, gibst du schon von
vornherein auf ‚by default‘.

lass dir also nicht den Mut nehmen, aber prüfe deine
Situation:

  1. Lohnt es sich? Unter 1000 DM würde ich wahrscheinlich den
    Fall als böse Erfahrung abtun.

  2. Wenn es sich aus deiner Sicht lohnt, dann verfahre so, wie
    einer meiner Vorredner vorgeschlagen hat: Beantrage den Erlass
    eines Mahnbescheides auf der Grundlage des Schuldscheines. Das
    kostet natürlich am Anfang etwas, aber wenn der Fall zu deinen
    Gunsten ausgeht, muss diese Kosten dein Gegner tragen.

  3. Normalerweise ist es so, dass Menschen ein Einkommen haben,
    um zu leben. In dieses Einkommen kann man vollstrecken bis hin
    zur Sozialhilfegrenze. Deshalb sind die Aussichten, innerhalb
    von 30 zukünftigen Jahren doch noch einmal zu Geld zu kommen,
    nicht ungünstig.

Viel Glück wünscht dir bebro

Bitte nur antworten, wenn man kompetent ist.
Hallo Experten,
meine Schwester hat einen Schuldschein, auf dem nachweislich
angezeigt wird, das ihr jemand Geld schuldet.
Gerichtsverhandlung fand statt, aber dieses Thema wurde wohl
vergessen, da Beklagter noch wegen anderer Delikte vor Gericht
stand. Meine Schwester wurde zwar als Zeugin vernommen, aber
bis heute (ein Jahr her) erfolgte keine Reaktion. Wie kann sie
zu ihrem Recht kommen ?
Danke für die Antwort !
Uschi