So, nun aber
- Wer ist der „Autor“ des Films?
Wobei mir selbst unklar ist, wer bei einem Film als „Autor“ (also Schöpfer) zu nenne ist:
- Der Autor der literarischen Grundlage
- Der Texter des Drehbuchs
- Der Regisseur
Der Untergang der Titanic (1912),
Nosferatu (1922),
So, das mal als Bleispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Nosferatu_–_Eine_Sympho…
Buchautor, verstorben 1912, keine Rechte mehr nach Deutschem Recht (auch nicht bei den Erben): http://de.wikipedia.org/wiki/Bram_Stoker
Der „Filmemacher“, 1931 verstorben, die vererbten Urheberrechte sind also 2001 ausgelaufen: http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Wilhelm_Murnau
Wie gesagt, alles nach deutschem Urheberrecht.
Das Wort angemessen sagt viel darüber aus, das es meist
unangemessen ist, und als so ne Art „warmer Regen für die
bucklige Verwandschaft und deren Rechteverwalter“ verstanden
wird, während viele Urheber damals leer ausgegangen sind.
Spielst du auf die Witwe Stolz an, die wg. der fetten Tantiemen im Dings-Rat der GEMA noch ein starkes Gewicht hat/hatte?
„Also sprach Zarathustra“ als eigene Neufassung z.B. per
Soundsampling erstellt.
Was heisst das Sampling? Aus einer vorhandenen Aufnahme (GVL-Ansprüche der Musiker der Einspielung, Ansprüche des Notenverlages für diese „Bearbeitung“ des Notendrucks)?
Richard Strauss (einer meiner Lieblingskomponisten http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Strauss) ist 1949 verstorben, damit sind noch bis 2019 Ansprüche aus vererbten Urheberrechten (müsste ich in der Biographie nachlesen, ob es Kinder gab) möglicherweise vorhanden.
Hierfür muß man meiner Kenntniss nach keine Tantiemen an die
Gema oder irgendwen anders abführen.
Hmm. Mache ich doch mal’n Bleispiel: Ich habe mal 1997 vom 1. Satz Beethovens 5. Sinfonie eine Techno-Verarsche gemacht. Alles mit dem Wissen „ist Es-Dur“ und den beiden Themen (Hauptfigur und Oboensolo) aus der Erinnerung. Also keine Notenausgabe (für deren „Bearbeitung“/Verlag auch wieder Bearbeiter-Urheberrechte entstehen), die Grundlage für mich war => keinerlei Ansprüche Dritter
Wenn ich jetzt meine Studienpartitur von Strauss’ opus 30 nutze, … Hmm. Das ist jetzt weit hinter meinem Wissenshorizont. Bei Popsmusik ist das so einfach.
Live nachspielen => wenn man nett ist, playlist (Musikfolgen) an GEMA schicken, Veranstalter zahlt ja eh.
Cover-Version veröffentlichen => 10 % des VK an GEMA zahlen, fertig.
Wenn du dich da besser auskennst, als ich glaube dies zu tun,
wäre ich dir dankbar, wenn du mir Quellen nennen könntest, wo
man sowas genauer nachschlagen kann.
http://gema.de
Beim PPV (Presse-Projekt-Verlag) sind z.B. einige Büchers erschienen, aber wie gesagt, mit den Rechte-Verflechtungen wg. Notenausgaben wird es ein wenig kompliziert.
Ich habe selbst mal in ner Plattenfirma gearbeitet und kenne
die Gier mancher „Rechteinhaber“, deswegen würde ich mich
zuallerletzt mit denen unterhalten wollen und im Vorfeld
klären ob sich die Mühe überhaupt lohnt.
Hmm. Liest man von Musikerseite anders. Aber ich kenne da nur die Inäwius aus Flachblättern der Popularmusik.
Du kannst ja folgendes machen: Such mal nach den Bücher zum Thema Urheberrecht und wenn was thematisch passend ist, kontaktiere den Autor direkt, ob er dir was sagen kann oder auf einen Fachanwalt verweisen kann.
Viel Erfolg
Stefan