Was ist Public Domain

Von: , Frage gestellt am Do, 27. Mär 2008

Angenommen ein (Stumm)film aus dem Jahr 1910 wird mit neuer Musik vertont darf dieser Film dann als eigenständiges Werk vermarktet und verkauft werden?

Beispiel: Stanley Kubriks- The Shining (ist natürlich urheberrechtlich geschützt) aber "The Shining" ist eigentlich ein Werk von Steven King und das geht bei diesem Beispiel ein wenig verloren. King hatte sich damals auch geärgert, mußte "diese Kröte, vom Meister aber schlucken".

Ciao
Wolfgang

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    [oT] Gibt es nicht in Deutschland

    "Public Domain" gibt es so nicht in Deutschland. Das gibt es nur in den USA. Dinge, die mit Regierungsgeld (= Steuergeld) bezahlt werden, sind Eigentum (domain) der Bürger (public) und dürfen kostenlos von ihm genutzt werden. Insofern es nicht vitale Sicherheitsinteressen berührt. Die Baupläne für Langstreckenwaffen wird man sicher nicht einem breiten Publikum zur Verfügung stellen.

    Aber der ADA-Compiler z.B. darf kostenlos von US-Bürgern genutzt werden.


    Gruß

    Stefan

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Fragen, die zu klären wären

    Angenommen ein (Stumm)film aus dem Jahr 1910 wird mit neuer
    Musik vertont darf dieser Film dann als eigenständiges Werk
    vermarktet und verkauft werden?
    1. Wer ist der "Autor" des Films?

    2. Wann ist er verstorben?

    3. Gibt es Erben, die jetzt noch leben?



    Nichtsdestotrotz ist es selbstverständlich normal, gegen eine angemessene Beteiligung natürlich, Werke anderer Autoren weiterzubearbeiten und neu zu Publizieren. Für die kreatieve Zusatzleistung entsteht auch wieder Urheberrecht.

    Bei Cover-Versionen von Musiktiteln verdienen im besten Falle beide. Der Ur-Autor und der Bearbeiter können Geld von der GEMA erhalten.


    Gruß

    Stefan

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re: Fragen, die zu klären wären

      Angenommen ein (Stumm)film aus dem Jahr 1910 wird mit neuer
      Musik vertont darf dieser Film dann als eigenständiges Werk
      vermarktet und verkauft werden?
      1. Wer ist der "Autor" des Films?
      Ich nenne mal ein paar Filmbeispiele:

      Der Untergang der Titanic (1912),
      Nosferatu (1922),
      M-Eine Stadt sucht einen Mörder (1931)
      Charlie Chaplin - The Kid (1921)

      Alle diese Werke stehen unter "Public Domain" und dürften damit meines Erachtens ohne Nachfrage kopiert, bearbeitet und verkauft werden.

      Desweiteren Vivaldis-Vier Jahreszeiten in einer freien Bearbeitung. Nichtsdestotrotz ist es selbstverständlich normal, gegen eine
      angemessene Beteiligung natürlich, Werke anderer Autoren
      weiterzubearbeiten und neu zu Publizieren. Für die kreatieve
      Zusatzleistung entsteht auch wieder Urheberrecht.
      Das Wort angemessen sagt viel darüber aus, das es meist unangemessen ist, und als so ne Art "warmer Regen für die bucklige Verwandschaft und deren Rechteverwalter" verstanden wird, während viele Urheber damals leer ausgegangen sind. Bei Cover-Versionen von Musiktiteln verdienen im besten Falle
      beide. Der Ur-Autor und der Bearbeiter können Geld von der
      GEMA erhalten.
      "Also sprach Zarathustra" als eigene Neufassung z.B. per Soundsampling erstellt.

      Hierfür muß man meiner Kenntniss nach keine Tantiemen an die Gema oder irgendwen anders abführen.
      Gruß

      Stefan
      Wenn du dich da besser auskennst, als ich glaube dies zu tun, wäre ich dir dankbar, wenn du mir Quellen nennen könntest, wo man sowas genauer nachschlagen kann.

      Ich habe selbst mal in ner Plattenfirma gearbeitet und kenne die Gier mancher "Rechteinhaber", deswegen würde ich mich zuallerletzt mit denen unterhalten wollen und im Vorfeld klären ob sich die Mühe überhaupt lohnt.

      Ciao
      Wolfgang

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        So, nun aber

        1. Wer ist der "Autor" des Films?
        Wobei mir selbst unklar ist, wer bei einem Film als "Autor" (also Schöpfer) zu nenne ist:

        - Der Autor der literarischen Grundlage
        - Der Texter des Drehbuchs
        - Der Regisseur Der Untergang der Titanic (1912),
        Nosferatu (1922),
        So, das mal als Bleispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Nosferatu_–_Eine_Sympho...

        Buchautor, verstorben 1912, keine Rechte mehr nach Deutschem Recht (auch nicht bei den Erben): http://de.wikipedia.org/wiki/Bram_Stoker

        Der "Filmemacher", 1931 verstorben, die vererbten Urheberrechte sind also 2001 ausgelaufen: http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Wilhelm_Murnau

        Wie gesagt, alles nach deutschem Urheberrecht. Das Wort angemessen sagt viel darüber aus, das es meist
        unangemessen ist, und als so ne Art "warmer Regen für die
        bucklige Verwandschaft und deren Rechteverwalter" verstanden
        wird, während viele Urheber damals leer ausgegangen sind.
        Spielst du auf die Witwe Stolz an, die wg. der fetten Tantiemen im Dings-Rat der GEMA noch ein starkes Gewicht hat/hatte?



        "Also sprach Zarathustra" als eigene Neufassung z.B. per
        Soundsampling erstellt.
        Was heisst das Sampling? Aus einer vorhandenen Aufnahme (GVL-Ansprüche der Musiker der Einspielung, Ansprüche des Notenverlages für diese "Bearbeitung" des Notendrucks)?


        Richard Strauss (einer meiner Lieblingskomponisten http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Strauss) ist 1949 verstorben, damit sind noch bis 2019 Ansprüche aus vererbten Urheberrechten (müsste ich in der Biographie nachlesen, ob es Kinder gab) möglicherweise vorhanden. Hierfür muß man meiner Kenntniss nach keine Tantiemen an die
        Gema oder irgendwen anders abführen.
        Hmm. Mache ich doch mal'n Bleispiel: Ich habe mal 1997 vom 1. Satz Beethovens 5. Sinfonie eine Techno-Verarsche gemacht. Alles mit dem Wissen "ist Es-Dur" und den beiden Themen (Hauptfigur und Oboensolo) aus der Erinnerung. Also keine Notenausgabe (für deren "Bearbeitung"/Verlag auch wieder Bearbeiter-Urheberrechte entstehen), die Grundlage für mich war => keinerlei Ansprüche Dritter

        Wenn ich jetzt meine Studienpartitur von Strauss' opus 30 nutze, ... Hmm. Das ist jetzt weit hinter meinem Wissenshorizont. Bei Popsmusik ist das so einfach.

        Live nachspielen => wenn man nett ist, playlist (Musikfolgen) an GEMA schicken, Veranstalter zahlt ja eh.

        Cover-Version veröffentlichen => 10 % des VK an GEMA zahlen, fertig.



        Wenn du dich da besser auskennst, als ich glaube dies zu tun,
        wäre ich dir dankbar, wenn du mir Quellen nennen könntest, wo
        man sowas genauer nachschlagen kann.
        http://gema.de

        Beim PPV (Presse-Projekt-Verlag) sind z.B. einige Büchers erschienen, aber wie gesagt, mit den Rechte-Verflechtungen wg. Notenausgaben wird es ein wenig kompliziert. Ich habe selbst mal in ner Plattenfirma gearbeitet und kenne
        die Gier mancher "Rechteinhaber", deswegen würde ich mich
        zuallerletzt mit denen unterhalten wollen und im Vorfeld
        klären ob sich die Mühe überhaupt lohnt.
        Hmm. Liest man von Musikerseite anders. Aber ich kenne da nur die Inäwius aus Flachblättern der Popularmusik.


        Du kannst ja folgendes machen: Such mal nach den Bücher zum Thema Urheberrecht und wenn was thematisch passend ist, kontaktiere den Autor direkt, ob er dir was sagen kann oder auf einen Fachanwalt verweisen kann.


        Viel Erfolg

        Stefan

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re: So, nun aber/Vielen vielen Dank für deine Mühe

          1. Wer ist der "Autor" des Films?
          Wobei mir selbst unklar ist, wer bei einem Film als "Autor"
          (also Schöpfer) zu nenne ist:

          - Der Autor der literarischen Grundlage
          - Der Texter des Drehbuchs
          - Der Regisseur Der Untergang der Titanic (1912),
          Nosferatu (1922),
          So, das mal als Bleispiel:
          http://de.wikipedia.org/wiki/Nosferatu_–_Eine_Sympho...

          Buchautor, verstorben 1912, keine Rechte mehr nach Deutschem
          Recht (auch nicht bei den Erben):
          http://de.wikipedia.org/wiki/Bram_Stoker

          Der "Filmemacher", 1931 verstorben, die vererbten
          Urheberrechte sind also 2001 ausgelaufen:
          http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Wilhelm_Murnau

          Wie gesagt, alles nach deutschem Urheberrecht. Das Wort angemessen sagt viel darüber aus, das es meist
          unangemessen ist, und als so ne Art "warmer Regen für die
          bucklige Verwandschaft und deren Rechteverwalter" verstanden
          wird, während viele Urheber damals leer ausgegangen sind.

          Spielst du auf die Witwe Stolz an, die wg. der fetten
          Tantiemen im Dings-Rat der GEMA noch ein starkes Gewicht
          hat/hatte?

          Noch eher meine ich damit Phil Collins, der z.B. "Pomps and Circumstances" wieder "dicht gemacht" hat, oder Sony Bono, der Disney`s Steamboat Willi als Politiker das Ding per Gesetz wieder "zugemacht hat" (zugegeben Phil Collins ist noch nicht ganz tot ;-).

          Ich habe vor ein paar Tagen einen interessanten Fernsehbeitrag gesehen. Darin wurde ein kleines Mädchen gefrägt welche Märchen sie denn schön fände, worauf sie ua. antwortete: "Disney´s Schneewittchen und Disney´s Dschungelbuch"!

          Muß man da noch viel zu sagen?

          Geschützt werden durch diese Rechte meist nicht die Künstler sondern die Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie und deren Großkonzerne. Was ich über Disney gehört und gelesen habe, hat aber so gar nichts mit der niedlichen Welt von "Micky Maus & Co." zu tun- ich glaube mich zu erinnern, das Don Bluth im Zorn mit Disney schied. Richard Strauss (einer meiner Lieblingskomponisten
          http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Strauss) ist 1949
          verstorben, damit sind noch bis 2019 Ansprüche aus vererbten
          Urheberrechten (müsste ich in der Biographie nachlesen, ob es
          Kinder gab) möglicherweise vorhanden. Hierfür muß man meiner Kenntniss nach keine Tantiemen an die
          Gema oder irgendwen anders abführen.
          Ich hab Soundlibrary gemixt und geschnitten. Hmm. Mache ich doch mal'n Bleispiel: Ich habe mal 1997 vom 1.
          Satz Beethovens 5. Sinfonie eine Techno-Verarsche gemacht.
          Alles mit dem Wissen "ist Es-Dur" und den beiden Themen
          (Hauptfigur und Oboensolo) aus der Erinnerung. Also keine
          Notenausgabe (für deren "Bearbeitung"/Verlag auch wieder
          Bearbeiter-Urheberrechte entstehen), die Grundlage für mich
          war => keinerlei Ansprüche Dritter

          Wenn ich jetzt meine Studienpartitur von Strauss' opus 30
          nutze, ... Hmm. Das ist jetzt weit hinter meinem
          Wissenshorizont. Bei Popsmusik ist das so einfach.

          Live nachspielen => wenn man nett ist, playlist
          (Musikfolgen) an GEMA schicken, Veranstalter zahlt ja eh.

          Cover-Version veröffentlichen => 10 % des VK an GEMA
          zahlen, fertig.
          Das klingt in der Tat einfach, bei mir soll die Musik aber nur der Benefit sein und wenn ich da bereits rein investiere, dann noch Arbeitsaufwand, Materialkosten, Technik und alles andere berücksichtige, dann lohnt sich das Ganze nicht mehr, weil die ganze Sache sowieso nicht Massenmarktkompatibel war sondern lediglich Nebenjobqualität hat. Mehr sollte es auch gar nicht werden, ein kleines Zubrot. http://gema.de

          Beim PPV (Presse-Projekt-Verlag) sind z.B. einige Büchers
          erschienen, aber wie gesagt, mit den Rechte-Verflechtungen wg.
          Notenausgaben wird es ein wenig kompliziert. Ich habe selbst mal in ner Plattenfirma gearbeitet und kenne
          die Gier mancher "Rechteinhaber", deswegen würde ich mich
          zuallerletzt mit denen unterhalten wollen und im Vorfeld
          klären ob sich die Mühe überhaupt lohnt.
          Hmm. Liest man von Musikerseite anders. Aber ich kenne da nur
          die Inäwius aus Flachblättern der Popularmusik.
          Ich hatte zu Plattenfirmenzeiten ein paar Kontakte zu Machern von Populärmusik und das klang wenig bescheiden, es sei denn du warst (noch) ein Niemand, dann mußtest du den A+R´s in den A... kriechen, mein oberster Boß war auch so A... (Schadenfreude- die Firma gibt´s nicht mehr, weil er geizig und dumm wie Brot war. Dadurch hat er ein paar Talente ziehen lassen, die woanders groß raus gekommen sind). Du kannst ja folgendes machen: Such mal nach den Bücher zum
          Thema Urheberrecht und wenn was thematisch passend ist,
          kontaktiere den Autor direkt, ob er dir was sagen kann oder
          auf einen Fachanwalt verweisen kann.


          Viel Erfolg

          Stefan
          Danke erst mal. ;-)

          Ciao
          Wolfgang

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