Weiterleitung v. kostenlosen Newslettern erlaubt?

Hallo liebe® Leser(in) und Expert(e)(in),
ich habe folgende Frage zum Thema Urheberrecht:
Bist Du zufällig darüber informiert, ob man kostenlose(!)Newsletter bei Verfassern/Anbietern/Magazinen bestellen und diese inhaltlich
unverändert (evtl. mit zusätzl.(!) eigener eingepflegter Werbung) seiner eigenen Community (z.B. egroups) bereitstellen darf?
Oder braucht man für jeden kostenlos abonnierten und bereitsgestellten Newsletter eine Genehmigung.

Sollte es dem Verfasser/Anbieter/Magazin um das Thema ‚Entgangene Werbeeinnahmen‘ gehen, so könnte ich selbstverständlich die zusätzliche Leserzahl rückmelden.
Verstosse ich gegen das Urheberrecht oder mache mich strafbar, wenn ich diese Newsletter ohne Erlaubnis weiterleite?

Vielen Dank

Beste Grüsse
Torsten

kurz, knapp und bündig die Antwort: Der Autor der newsletter hat das alleinige Urheberrecht (copywrite). Wenn Du also diese newsletter irgendwie, außer zum Lesen im stillen Kämmerlein, verwenden willst, dann brauchst eine vorherige Genehmigung des Autors. Da es sich hier um einen Bereich handelt, wo es Abmahnungen hageln kann, solltest vorher mit einem Anwalt, der sich damit auskennt (!) reden.

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