Kann mein Vermieter mir nach Beendigung des Mietverhältnisses verwehren, Nacharbeiten ( Nachstreichen von Wänden) durchzuführen , obwohl noch kein Nachmieter vorhanden ist?
Kann mein Vermieter mir nach Beendigung des Mietverhältnisses
verwehren, Nacharbeiten ( Nachstreichen von Wänden)
durchzuführen , obwohl noch kein Nachmieter vorhanden ist?
Am Ende des Mietverhältnisses muss die Mietsache vertragsgemäß abgegeben werden. Wenn sie renoviert abgegeben werden soll, hat der Vermieter das Recht, nach Beendigung des Vertrages einen Handwerker zu beauftragen, und die Kosten von der Kaution abzuziehen. Wenn er nett ist, läßt er dich in der noch leeren Wohnung nacharbeiten, wenn nicht dann…
Gruss Maren