Hallo, folgender angenommener Sachverhalt:
Es ist ein Privat-Kaufvertrag über ein Gebrauchtwagen abgeschlossen worden, mit Ausschluss der Garantie. Unter dem Punkt „Besondere Vereinbarungen“ steht, dass vom Verkäufer noch zwei bekannte Mängel instand gesetzt werden. Trotz mehrmaliger telefonischer Aufforderungen durch den Käufer dies zu tun, kommt der Verkäufer diesen nicht nach.
Es sind knapp 3 Monate seit dem Kauf vergangen; der Käufer entschließt sich nun, die Reparaturen selbst bei einer Werkstatt durchführen zu lassen. Er will nun die entstandenen Kosten vom Verkäufer erstattet haben.
Detailliert: Der Wagen stand über die 3 Monate in der Werkstatt, er wurde kurz nach Kauf gemeinsam mit dem Verkäufer dorthin gebracht, danach nicht mehr fortbewegt, da keine Zulassung. Der Käufer hat ihn aufgefordert, sich mit der Werkstatt in Verbindung zu setzen oder anderweitig zu reparieren. Am Ende kündigt der Käufer den Schritt, den Wagen hier reparieren zu lassen an - hierauf keine explizite Widerrede des Verkäufers, d.h. er gibt sich völlig unbeteiligt.
Fragen:
Hat der Käufer überhaupt das Recht gehabt, die Reparaturen durchführen zu lassen? Wie kann der Käufer diese Erstattung einfordern (Mahnverfahren)?
Vielleicht habt Ihr eine Idee? Danke.