Aus verschiedenen Foren ist zu entnehmen, dass ein Gutschein im allgemeinen nach 3 Jahren seine Gültigkeit verliert.
Aber wie verhält es sich bei einem Gutschein aus einem Buch, gegen dessen Einsendung und Zahlung eines Selbstkostenbetrags man einen Gegenstand erhält. In einem solchen Fall gibt es kein definiertes Ausstellungsdatum des Gutscheins. Selbst wenn das Buch schon 20 Jahre alt wäre, könnte es erst kürzlich erworben worden sein.
Gibt es in einem solchen Falle eine Frist, nach der der Gutschein nicht mehr eingelöst werden muss und wenn ja, um welche Zeitspanne handelt es sich?
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Ich habe leider keine Antwort für dich, möchte dir aber ein paar rechtsdogmatische Hinweise geben, die dich - hoffentlich - weiterbringen.
Bei der Frist von drei Jahren dürfte es sich um eine schnöde Verjährung handelt. Also: Man bekommt einen Gutschein, der einen Anspruch symbolisiert. Ansprüche verjähren aber nun mal nach drei Jahren, somit auch der Anspruch aus dem Gutschein.
Die Frage, wann der Gutschein aus dem Buch verjährt, dürfte damit so zu beantworten sein: Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Buch gekauft wurde, und dauert dann drei Jahre.
Der Rest sind Beweisfragen. Bleibt also die Beweislast zu klären. Im Zweifel, d. h. vor Gericht, muss der Anspruchsgegner beweisen, dass bereits Verjährung eingetreten ist.
Levay
Hallo ihr beiden,
jetzt hat man so ein Buch aus dem Antiquariat… Und nu?

Gruß!
Horst