Falsche Telekomrechnung und Abschaltung

Hallo allerseits,

angenommen, die Telekom stellt eine um DM 300 erhöhte Rechnung aus (z.B. Umstieg von IDSN-flat auf T-DSL beantragt aber von Telekom noch nicht bereitgestellt, jedoch dann ISDN-Minutenpreis fürs Internet berechnet statt Flatrate) und der Kunde legt Beschwerde ein und lässt den Betrag von seiner Bank zurückbuchen. Darf die Telekom den Anschluss einfach so abschalten?

Danke
Michael

hier hast du streit um des kaisers bart.
die sind am laengeren hebel - ganz einfach.
aber - wieso gehst du nicht hin und bezahlst die rechnung einfach
und behaeltst 150.- zurueck?
bis zu diesem betrag werden sie dir den anschluss nicht sperren.
und wenn alles geregelt ist, dann wird abgerechnet.
so wuerde ICH es handhaben.

wenn du natuerlich NICHTS bezahlst, sperrt dich der computer automatisch.

gruss - digi

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Hallo Dieter,

die sind am laengeren hebel - ganz einfach.
aber - wieso gehst du nicht hin und bezahlst die rechnung
einfach
und behaeltst 150.- zurueck?
bis zu diesem betrag werden sie dir den anschluss nicht
sperren.

danke für den Tipp, aber mir ging es hier nicht nur um einen pragmatischen Ansatz, sondern um einen juristischen. Angenommen, durch eine eventuelle (ungerechtfertigte) Sperrung des Anschlusses würde ein finanzieller Schaden entstehen. Könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirkt werden und Schadenersatz verlangt werden?

Danke
Michael

glaub ich nicht.
sie sichern sich normalerweise gegen solche folgen von vornherein ab. aber da brauchst du wohl einen echten voll-juristen…
gruss -digi

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Angenommen, durch eine eventuelle (ungerechtfertigte) Sperrung
des Anschlusses würde ein finanzieller Schaden entstehen.
Könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom
erwirkt werden und Schadenersatz verlangt werden?

glaub ich nicht.
sie sichern sich normalerweise gegen solche folgen von
vornherein ab.

Die Frage ist nur, ob so ein Paragraph in den AGBs überhaupt gegenüber einem nicht-Kaufmann rechtens wäre. Die Telekom bräuchte dann ja nur eine Rechnung über DM 1 Million an einen kleinen Freiberufler schreiben, und schon wäre der pleite. Denn bezahlen kann er das wohl kaum und damit ist der Anschluss gesperrt und sein Business dahin.

aber da brauchst du wohl einen echten
voll-juristen…

Das denke ich auch …

Danke
Michael

Die Frage ist nur, ob so ein Paragraph in den AGBs überhaupt
gegenüber einem nicht-Kaufmann rechtens wäre. Die Telekom
bräuchte dann ja nur eine Rechnung über DM 1 Million an einen
kleinen Freiberufler schreiben, und schon wäre der pleite.
Denn bezahlen kann er das wohl kaum und damit ist der
Anschluss gesperrt und sein Business dahin.

SOLLTE sowas passieren, kann/muss der ja erst mal einspruch
erheben. dann wird die sache geprueft.
und DIE laus moechte ICH dann an stelle der telekom nicht im
pelz haben, wenn sie faelschlich auf der (sogar zunaechst mal
offensichtlich) ungerechtfertigten rechnung bestehen…
dann gibt es noch die moeglichkeit, zunaechst mal einen
durchschnittsbetrag anzubieten und zu bezahlen, der dem
bisherigen aufkommen entspricht. das hat bei mir funktioniert.

aber da brauchst du wohl einen echten
voll-juristen…

Das denke ich auch …

Danke
Michael

Sie darf nicht, aber sie tut!
Mir ist das selbst schon passiert und ich kenne noch einige andere Fälle. Bei den Telekommunikationsunternehmen weiß nämlich die eine Hand nicht was die andere tut - daher kannst du mit der Beschwerdeabteilung eine Vereinbarung zur Lösung des Problems treffen und gleichzeitig kündigt dir die andere Abteilung fristlos den Vertrag und schaltet dein Handy ab (war so bei mir).

Aber dennoch: nur nicht aufgeben!

Hi Michael,
leider ist es so, die Telekom darf den Anschluss sofort sperren.

Du hast mit der Telekom einen Vertrag geschlossen. In diesem habt ihr vereinbart, dass die Telekom sperren darf.

Du solltest den zurückgewiesenen Betrag selbst überweisen und dabei angeben, dass du dir die Rückforderung vorbehälst, wenn sich aufgrund der Auseinandersetzung herausstellt, dass der eingezogene Betrag zu hoch war.
Du brauchst auf die Überweisung nur zu vermerken „unter Vorbehalt“. Das reicht.
Alles weitere solltest du mit dem entsprechenden Sachbearbeiter bei der Telekom besprechen und darauf drängen, dass die Angelegenheit in deinem Interesse geregelt wird.
Ob dann noch weitere Schritte notwendig sind (Rechtsanwalt, Klage usw.) solltest du erst dann klären, wenn eine Regelung mit der Telekom schief gegangen ist.
Gruß,
Francesco

besser zahlen…
Hallo Michael,

daß die Telekom abschalten darf, hat Francesco ja schon gesagt. Aber Du wirst hier grundsätzliche Schwierigkeiten bekommen, denn die Rechnung ist wahrscheinlich gerechtfertigt:
Es werden derzeit von T-Online (NICHT Telekom) zwei Flatrates angeboten: Für ISDN und für DSL. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, da die beiden Techniken unterschiedliche Frequenzbereiche nutzen. Deinen DSL-Anschluß hast Du bei der Telekom bestellt, die dazugehörige Flat bei T-Online. Es ist im Moment leider so daß diese beiden Unternehmen (die ja zu einem Konzern gehören) sich nicht absprechen. Folge: Du hast zwar die DSL-Flat, aber den zugehörigen Anschluß noch nicht. T-Online hat nun mit der Freischaltung der DSL-Flat Deine ISDN-Flat abgestellt (ist ja eigentlich auch richtig, da Du sonst beide zahlen müßtest). Aber da Du weiterhin per ISDN im Netz bist, mußt Du hier den Minutenpreis zahlen.
Du bist übrigens nicht der Erste, dem dies passiert, und meiner Meinung nach müßte die Telekom bei der Beantragung auch auf dieses Problem hinweisen. Sie könnte deshalb durchaus zu Schadenersatz verpflichtet sein (den Du aber gesondert einklagen müßtest). Die Forderung von T-Online an Dich (die Telekom fungiert hier nur als eine Art Inkassobüro) ist gerechtfertigt, da sie die zugesicherten Leistungen erbracht hat (Sie hat Dir nicht den DSL-Anschluß zugesichert, sondern den zeitlich unbegrenzten Zugang zum Festpreis über T-DSL)!
Also besser erstmal zahlen…

Gruß Stefan

Hallo Stefan,

meiner Meinung nach müßte die Telekom bei der Beantragung auch
auf dieses Problem hinweisen. Sie könnte deshalb durchaus zu
Schadenersatz verpflichtet sein (den Du aber gesondert
einklagen müßtest).

hier ein Hinweis von T-Online aus der Online-Anmeldung zu T-DSL:

Vom Tarif T-Online dsl flat - für 49 DM Grundgebühr rund um die Uhr surfen - können Sie erst
profitieren, wenn Ihr T-DSL Anschluss eingerichtet ist. Wenn Sie über Ihren herkömmlichen
T-ISDN oder analogen T-Net Anschluss surfen, kostet jede Onlineminute zusätzlich 2,9 Pf.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, bis zur Lieferung Ihres T-DSL Anschlusses Ihren jetzigen oder
einen anderen T-Online Tarif zu nutzen und sich erst dann zu T-Online dsl flat umzumelden. In
der schriftlichen Auftragsbestätigung der Deutsche Telekom AG erfahren Sie, wann Ihnen Ihr
T-DSL Anschluss geliefert wird.

Ich weiss nicht, inwiefern es solche Hinweise fuer den vorliegenden Fall gibt. Ich koennte es mir aber gut vorstellen!

Gruss, Niels

Tja,

dann sieht es natürlich für Michael noch schlechter aus…

Übrigens: Auf www.pc-welt.de gibt es ein T-DSL-Special, daß gerade für Anfänger/Einsteiger sehr zu empfehlen ist. Dort wird auch auf das hiesige Problem eingegangen…

Das gilt nur für Neuanmeldung, nicht für einen Änderungsantrag von ISDN-Flatrate auf T-DLS Flatrate.

Dennoch danke
Michael