Wie vorgehen bei Scheckbetrug?

Habe über einen Bekannten auf einer Marketing-Veranstaltung gearbeitet und zusätzlich 4 Personen weiteres Personal beschafft.
Da Bekanntschaftsverhältnis nur mündlicher Vertag zustandegekommen. Direkt nach der Veranstaltung sind wir fünf je mit einem Verrechnungsscheck bezahlt worden, den aber die Lebensgefährtin von meinem Bekannten ausstellte. Ergebnis: Zwei Personen, wahrschl die, die den Scheck am spätesten einlösten sind bis heute nicht bezahlt worden(Rückscheck).
Auf telefonische Anfragen wurden wir hingehalten mit „Bankfehler“, „brauchen nochmal die Kontonr.“, „müßte schon da sein“, „habe es gestern überwiesen“. Als ich dann deutlicher wurde und auf gerichtlichen Konsequenzen hinwies, sagte der Bekannte: „Ich lasse mir nicht drohen!“ und legte auf. Seitdem ist er zu keinem Gespräch mehr bereit.
Dem Mahnbescheid, den ich gegen ihn und Lebensgefährtin gestellt habe, wurde von beiden widersprochen. Inhalt war „wegen Zahlung mit ungedecktem Scheck“ zum Ausgleich einer bestehenden Verbindlichkeit.
FRAGE:
Was ist jetzt sicherer? Soll ich den Bekannten aufgrund seinen bislang nicht erfolgten Zahlung anklagen oder gegen seine Freundin „Scheckklage“ einreichen. wenn ich beides mache zahle ich wahrscheinlich ein Verfahren selbst. Welche Möglichkeiten hat die Gegenseite, sich -trotz mindestens 5 Zeugen und den schon ausgestellten Schecks- noch vor einer Zahlung zu drücken?

PS: Strafanzeige wegen Betrug habe ich selbstverständlich schon gestellt.

Hallo Stockpicker,

nach deinen Schilderungen scheint die Beweislage für dich günstig. Du solltest dich dann also auch trauen. Die Tatsachenlage ist:

  • Du hast 5 Zeugen für einen mündlichen Vertrag,
  • Du hast den Vertrag absprachegemäß erfüllt,
  • Es gibt ungedeckte Schecks, mit denen der zustande gekommene
    Vertrag erfüllt werden sollte.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid erfordert also den Gang in den ganz normalen Prozess vor dem Richter. Je nachdem, wie sicher du dich fühlst solltest du doch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in Erwägung ziehen…?

Viel Glück, bebro

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Hi,
einen Scheckprozeß würde ich nicht angehen, der bringt dich nicht weiter, auch wenn du gewinnst.
Das mit der Strafanzeige war schon der richtige Weg.
Ich würde aber raten einen rechtsanwalt aufzusuchen und in dieser Sache zu beauftragen.
Denn es kommen mehrere Faktoren zusammen, die dir weiterhelfen, aber zu komplex sind, um hier in allen Einzelheiten erörtert zu werden. Du müßtest dazu auch wesentlich mehr Fakten und Daten nennen. Dann wären wir im Bereich einer unerlaubten Rechtsberatung. Das soll hier nicht sein.
Dein Fall sieht für dich günstig aus, sollte aber unbedingt von einem Rechtsanwalt bearbeitet werden.
Gruß,
Francesco