Habe über einen Bekannten auf einer Marketing-Veranstaltung gearbeitet und zusätzlich 4 Personen weiteres Personal beschafft.
Da Bekanntschaftsverhältnis nur mündlicher Vertag zustandegekommen. Direkt nach der Veranstaltung sind wir fünf je mit einem Verrechnungsscheck bezahlt worden, den aber die Lebensgefährtin von meinem Bekannten ausstellte. Ergebnis: Zwei Personen, wahrschl die, die den Scheck am spätesten einlösten sind bis heute nicht bezahlt worden(Rückscheck).
Auf telefonische Anfragen wurden wir hingehalten mit „Bankfehler“, „brauchen nochmal die Kontonr.“, „müßte schon da sein“, „habe es gestern überwiesen“. Als ich dann deutlicher wurde und auf gerichtlichen Konsequenzen hinwies, sagte der Bekannte: „Ich lasse mir nicht drohen!“ und legte auf. Seitdem ist er zu keinem Gespräch mehr bereit.
Dem Mahnbescheid, den ich gegen ihn und Lebensgefährtin gestellt habe, wurde von beiden widersprochen. Inhalt war „wegen Zahlung mit ungedecktem Scheck“ zum Ausgleich einer bestehenden Verbindlichkeit.
FRAGE:
Was ist jetzt sicherer? Soll ich den Bekannten aufgrund seinen bislang nicht erfolgten Zahlung anklagen oder gegen seine Freundin „Scheckklage“ einreichen. wenn ich beides mache zahle ich wahrscheinlich ein Verfahren selbst. Welche Möglichkeiten hat die Gegenseite, sich -trotz mindestens 5 Zeugen und den schon ausgestellten Schecks- noch vor einer Zahlung zu drücken?
PS: Strafanzeige wegen Betrug habe ich selbstverständlich schon gestellt.