Arztüberweisung rückwirkend

Hallo liebe Mehrwissenden,
Ein Patient geht zum Hausarzt und wird von diesem zu einem Facharzt überwiesen, mit dem Hinweis die Überweisung solle er sich erst holen, wenn der Termin mit dem Facharzt abgestimmt ist. Am Tag des Termines geht der Patient zum Hausarzt um sich die Überweisung zu holen und stellt fest Hausarzt hat Urlaub. Termin ist aber in einer halben Stunde. Patient geht zum Facharzt ohne Überweisung. Facharzt sagt kein Problem machen wir trotzdem. Bringen sie die Überweisung später, wenn der Hausartzt aus dem Urlaub zurück ist. Patient geht auch wie vereinbart gleich zum Hausarzt um Überweisung zu holen, um diese dem Facharzt auszuhändigen. Da sagt dieser, gibts nicht rückwirkend, er soll halt zum Facharzt gehen und noch einmal 10 € bezahlen. Überweisungen dürfen nicht rückwirkend ausgestellt werden. Pech gehabt. Facharzt sah kein Problem mit rückwirkender Ausstellung. 10 € oder überweisung sind nun noch offen. Warum haben beide Ärzte unterschiedliche Ansichten? Da gibt es doch wohl Gesetzesgrundlagen. Ist Patient nun der angeschmierte? Freue mich sehr über eure Aufklärung und bedanke mich recht herzlich. Gruß Amelie

Ich hatte keine Probleme damit. (Bremen)