Rücktritt nur mit Originalrechnung?

Hallo zusammen,

ein Kunde kauft bei einem Onlineshop Kontaktlinsen, schickt aber innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware einen Widerruf per Mail und die Ware hinterher. Als die Ware beim Verkäufer ankommt, mit einer Kopie der Rechnung, schreibt dieser eine Mail, dass leider die Originalrechnung fehle und der Kunde diese zusenden solle.

Kann der Verkäufer den Rücktritt von der Originalrechnung abhängig machen?

Grüße,
rayx

PS: Hier noch die …

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Optik XXX GmbH Musterstr. 12, 34567 Musterhausen

Telefaxnummer: 01234/567890
E-Mail-Adresse: [email protected]

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind ausreichend frankiert zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Ende der Widerrufsbelehrung

Hi!

Im Gesetz steht nirgends, dass ein Rücktritt nur mit Originalrechnung möglich ist!

Gruß
Falke

Neues: AGB
Hallo nochmal,

wäre es denn zulässig, in den AGB zu definieren, dass bei Rücktritt die Originalrechnung beizulegen ist?

Grüße,
rayx

Hallo,

wäre es denn zulässig, in den AGB zu definieren, dass bei
Rücktritt die Originalrechnung beizulegen ist?

imho nein, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht :
„…bestimmte Formulierungen oder gar die Verwendung von Formularen oder vom Unternehmer vorgegebenen Vordrucken sind nicht erforderlich und können nicht wirksam als zwingend vereinbart werden.“
Gruß
loderunner (ianal)