Hallo…
ich habe eine Frage zu den zustimmungspflichtigen Geschäften von Minderjährigen.
Fall: Vater hat eine Darlehensforderung, die er seinem minderjährigen Kind (ca. 9-10 Jahre alt) schenken möchte. Ist hierfür eine Einwilligung durch das Vormundschaftsgericht notwendig od. ist diese nicht notwendig, da lediglich ein rechtlicher Vorteil erlangt wird???
Gruß
Tommel