Darf die Rentenkasse einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ablehnen bzw. nicht bearbeiten, wenn der Betroffene noch in ärztlicher Behandlung ist?
Darf die Rentenkasse einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente
ablehnen bzw. nicht bearbeiten, wenn der Betroffene noch in
ärztlicher Behandlung ist?
Hallo,
die laufende Behandlung an sich ist kein Ablehnungskriterium. Allerdings kann die drv zu der Meinung kommen, daß noch nicht alle medizinischen Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ausgeschöpft wurden.
In diesem Fall kommt es dann nach meiner Erfahrung sehr oft vor, daß die drv Quasi „als letzten Versuch“ nochmal eine Reha bewilligt und erst nach Absolvierung der Reha die Berentung abschließend prüft.
&Tschüß
Wolfgang
Darf die Rentenkasse einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente
ablehnen bzw. nicht bearbeiten, wenn der Betroffene noch in
ärztlicher Behandlung ist?
Hallo,
ja, das darf sie, Wolfgang hat das ja schon ausführlich erläutert.
Es kann aber durchaus vorkommen das ein solcher Antrag sofort bewilligt wird - kommt auf den Einzelfall an.
Die Regel ist aber - Reha-Massnahme vor Rentenbewilligung.
Gruß
Czauderna