Hi!
Meine Frage in die Runde: Gibt es bei Inkassoschreiben bestimmte Formvorschriften?
Nehmen wir ein konstruiertes Fallbeispiel:
Person A tritt als passives Mitglied dem Sportverein B bei und vereinbart für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge das Rechnungsverfahren.
Es vergeht mehr als ein Jahr. Plötzlich hat Person A ein Schreiben des Inkassounternehmens C im Briefkasten. In dem Schreiben wird behauptet, Person A habe weder auf die Rechnung noch auf die Mahnung reagiert und wird nun ultimativ aufgefordert, den Betrag zu begleichen. A hat aber weder eine Rechnung noch eine Mahnung erhalten.
Dem Inkassoschreiben sind keine Belege beigefügt - ist das formal gesehen korrekt?
Das Inkassoschreiben enthält keine Hinweise auf Nummer bzw. Datum der Rechnung oder der Mahnung, bezieht sich im Fließtext aber darauf („o. g. Rechnung“) - ist das formal gesehen korrekt?
Das Inkassoschreiben enthält eine detaillierte Aufstellung, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt (Forderung plus Mahngebühren plus Zinsen plus Inkassogebühren). Die Summe der Einzelaufstellung ist jedoch nicht deckungsgleich zum im Fließtext genannten Forderungsbetrag - ist das formal gesehen korrekt?
Für die Zahlung wird im Fließtext ein Zahlungsziel von 10 Tagen genannt. In der Detailaufstellung gibt es ein Zahlungsziel von vier Wochen - ist das formal gesehen korrekt?
Quizfrage: Handelt es sich tatsächlich um ein gültiges Inkassoschreiben - oder versucht da jemand eine Abzocke? Evtl. sogar Betrug?
Vielen Dank für jede Meinung!
Heinrich