Bankeinzugsermächtigung

Hallo,

ist eine Bankeinzugsermächtigung auch ohne eine persönliche(handschriftlich) Unterschrift rechtens bzw. reicht es aus, den Namen maschinell unter diese Ermächtigung zusetzen. Welche Punkte sind bei der Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu beachten?

Hallo,

ist eine Bankeinzugsermächtigung auch ohne eine
persönliche(handschriftlich) Unterschrift rechtens bzw. reicht
es aus, den Namen maschinell unter diese Ermächtigung
zusetzen. Welche Punkte sind bei der Erteilung einer
Bankeinzugsermächtigung zu beachten?

der Einreicher hat seinem Kreditinstitut bestätigt, daß er nur dann Lastschriften einreichen wird, wenn ihm eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt. Dies hat aber keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Einzugsermächtigung sondern betrifft nur das Rechtsverhältnis zwischen Einreicher und seinem Kreditinstitut.

Mit anderen Worten: Wenn sich der Einreicher mit einer mündlichen Einzugsermächtigung zufrieden gibt, ist diese auch gültig, wobei ohnehin die Frage noch nicht abschließend geklärt ist, ob man überhaupt das Einverständnis des Schuldners braucht, um von dessen Konto einen fälligen Betrag abzubuchen.

Gruß
Christian