K hat seinen Kabelfernsehanschluß bei den Stadtwerken S schriftlich gekündigt. S meldet sich einen Tag später telefonisch bei K und teilt diesem mit, dass die Abschaltung der Kabeldose 35 Euro kosten wird.
Sind die Kosten für die Abschaltung zulässig? Welche Art von Vertragsverhältnis liegt eigentlich vor (Miete, Pacht etc.)?
Hallo reiter,
eine Kündigung kann K meiner Meinung nach nie etwas kosten, weil dadurch keine Gegenleistung erbracht wird.
Ich habe aber noch nie davon gehört, das Stadtwerke einen Kabelanschluss bereitstellen.
Ich kannte dafür früher nur die deutsche Bundespost, danach die Telekom und jetzt Kabel-BW oder Kabel-Deutschland. Aber kein einziges Stadtwerk. Die liefern doch nur Srom, Gas und Wasser.
Wenn S Geld haben will, soll er sich doch schriftlich melden.
K hat gekündigt. Ende, Aus, Fertig.
Gruß
acuario
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Die Gegenleistung besteht laut Aussage von S im Aufwand der Kabelabklemmung und somit in der Abschaltung des Anschlußes. Für die Wideranschaltung würde S ebenfalls 35 € verlangen.
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Ich habe aber noch nie davon gehört, das Stadtwerke einen
Kabelanschluss bereitstellen.
Ich kannte dafür früher nur die deutsche Bundespost, danach
die Telekom und jetzt Kabel-BW oder Kabel-Deutschland. Aber
kein einziges Stadtwerk. Die liefern doch nur Srom, Gas und
Wasser.
Hallo acuario
Die Tatsache, daß Du etwas nicht kennst, bedeutet noch lange nicht, daß es so etwas nicht gibt! Kukst Du hier! http://bernaunet.de