Hallo,
folgende Frage:
Gilt das rechtlich geregelte Widerrufsrecht von 14 Tagen nur bei Fernabsätzen (Haustürgeschäfte, telefonisch,…), oder immer. Konkret, wenn ich in einen Laden gehe, einen Vertrag unterschreibe, bei dem mir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollen Umfang ausgehändigt wurden, ist der Vertrag dann rechtsgültig und nicht widerrufbar oder habe ich auch 14 Tage Widerrufsrecht?
Antwort, wenn möglich, mit Verweis ins HGB oder BGB oder was auch immer 
mfg Topper
Was meinst du, wieso dsa Früehr Fernabsatz gesetz heißt´?
Wenn du jetzt noch nicht drauf gekommen bist, diese § gelten nur in dem abgesteckten rahmen, also wenn du im Geschäft was kaufst hast du natürlich KEIN Rückgaberecht
Danke erstmal für deine zügige Antwort,
ist erstmal klar, aber ich erwähnte, dass ich einen Verweis ins Gesetzbuch benötige. Also einen eindeutigen „Beweis“, mein Bruder (behauptet das Gegenteil) will es nämlich schriftlich.
Danke mfg Topper
Im Gesetz steht nicht drin, dass man kein Widerrufsrecht hat. Eben darum hat man es nicht. Es gilt der allgemeine Grundsatz Pacta sunt servanda.
Levay
Hallo,
FAQ:1241
Dort steht dass es diese 14 tätige Rückgaberecht nur eben bei diesen Haustür- und Fernabsatzgeschäften gibt.Sonst nicht.
Alles andere ist Kulanz des Ladens
grüsse
dragonkid
Hi,
Gilt das rechtlich geregelte Widerrufsrecht von 14 Tagen nur
bei Fernabsätzen (Haustürgeschäfte, telefonisch,…), oder
immer.
Es gilt sogar im Fernabsatz nur in einigen Bereichen:
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/fernabsatz_g…
BTW:
Auch AGB sind nicht notwendig. Wenn es keine gibt, dann gibt es halt keine.
Ulrich (IANAL)