Verugszinsen - wer haftet?

Hallo,

vielleicht weiß jemand zu folgender Frage eine Antwort:

Kann man einem Finanzierungsberater die Verzugszinsen in Rechnung stellen, wenn er falsch beraten hat?
Z.B. wenn der Finanzierungsberater zu einem schnellen Notartermin rät, weil die Finazierung auf jeden Fall klappen wird, am Ende allerdings das Geld der Bank viel zu spät da ist und dem Käufer Verzugszinsen anfallen

Danke!

Notartermin rät, weil die Finazierung auf jeden Fall klappen
wird, am Ende allerdings das Geld der Bank viel zu spät da ist
und dem Käufer Verzugszinsen anfallen

Das ist nicht ein Fehler des Finanzberaters, sondern des Käufers, der einen Zahlungstermin akzeptiert hat ohne zu wissen, ob er ihn einhalten kann.

Hallo,

Kann man einem Finanzierungsberater die Verzugszinsen in
Rechnung stellen, wenn er falsch beraten hat?
Z.B. wenn der Finanzierungsberater zu einem schnellen
Notartermin rät, weil die Finazierung auf jeden Fall klappen
wird, am Ende allerdings das Geld der Bank viel zu spät da ist
und dem Käufer Verzugszinsen anfallen

Grundsätzlich ist das, wie bereits angedeutet ein Fehler des Käufers, der einen Zahlungstermin akzeptiert ohne sich abzusichern. Fraglich wäre in dem geschilderten Fall jedoch, ob der Finanzierungsberater nicht in Regress genommen werden kann, da der Zahlungstermin nur aufgrund dessen Zusage akzeptiert wurde.

Das wäre dann der Fall, wenn der Finanzierungsberater durch diese Aussage eine Pflicht aus dem Beratungsvertrag verletzt hätte. Grundsätzlich wird man einen Finanzberater nicht verpflichten können Aussagen über das Auszahlungsdatum einer dritten Bank zu treffen, zumal er darauf keinen Einfluss hat. Soweit der Finanzberater aber Aussagen hierüber macht, bzw. unter Annahme eines bestimmten Auszahlungsdatums dazu rät einen Kaufvertrag abzuschließen, darf diese Aussage nicht ins Blaue hinein getätigt werden, sondern muss auf tatsächlichen Anhaltspunkte fußen, so dass der Finanzberater im Zeitpunkt seines Ratschlags davon ausgehen durfte, dass der Auszahlungstermin tatsächlich so eintritt.

Hat der Finanzberater die Aussage ins Blaue hinein getroffen haftet er aufgrund eines Beratungsfehlers, hat er die Aussage in Kenntnis von Tatsachen getroffen, die dann nicht eingetreten sind, kommt es darauf an, ob der Irrtum vermeidbar oder nicht. Nicht vermeidbar wäre der Irrtum z.B. wenn der zuständige Sachbearbeiter bei der Bank längere Zeit krank war und sich die Finanzierung deshalb verzögert hat.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen. Falls es Rückfragen gibt, immer wieder gern.

Viele Grüße
Bernhard