Immobile - Nutzung nach Scheidung

Hallo!
Angenommen jemand ist seit 3 Jahren geschieden und vermietet zusammen mit seinem Expartner - inzwischen als Grundstücksgemeinschaft - eine Immobilie. Es gäbe für die Immobilie einen Darlehensvertrag bei einer Bank in dem beide Expartner gesamtschuldnerisch haften. Im Grundbuch sind beide Expartner zu je 50% als Eigentümer eingetragen. Die Bank ist ebenfalls erstrangig über das Darlehen eingetragen.

Nun kann ein Partner nicht mehr zahlen.

Natürlich könnte (und müsste) der andere Partner dann alleine das Darlehen bedienen… aber angenommen, auch er könnte nicht bedienen. Was würde dann genau passieren?

Es käme sicherlich zur Zwangsversteigerung der Immobilie. Daraus würde eine Restschuld der Bank gegenüber bleiben. Aber was genau würde danach passieren? Ist es richtig, dass danach diese Restschuld zu je 50% unter den Expartner aufgeteilt würde und beide danach jeder für sich diese Restschuld begleichen müsste? Was wenn, einer der Partner in dem Moment private Insolvenz anmelden würde? Würde dann die Bank 100% der Restschuld nach Zwangsversteigerung dem nicht insolventen Partner in Rechnung stellen? Oder bliebe es für den bei „seinen“ 50%?

Gruss,
Michael

Hallo,

aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung darf sich die Bank aussuchen von wem sie den Rest fordert. Der darf dann zusehen, wie er den Anteil des anderen wieder rein holt.

Die ZV ist in solch einer Situation immer die schlechteste Lösung. Besser ist immer ein freihändiger Verkauf, oder eine Übernahme der Hausteils des einen durch den anderen mit alleiniger Übernahme der Tilgung (soweit die Bank einer Entlassung des zweiten Schuldners zustimmt).

Die ZV kostet viel und bringt wenig. Damit treibt man die ggf. fehlende Differenz wunderbar in die Höhe. Der freihändige Verkauf kostet nichts (nicht viel) und bringt demgegenüber normalerweise recht anständige Erlöse. Da er oft nicht von heute auf morgen möglich ist, muss man rechtzeitig mit der Bank reden, und ggf. Tilgungsaussetzung Ratenverminderung für diese Zeit vereinbaren.

Gruß vom Wiz