Legales Songarchiv

Hi Leute,

ich hab hier mal einen Fall, der mir Kopfzerbrechen bereitet.

Hans hört gerne die Musikcharts und schneidet seit ca. einem Jahr Radiostreams aus dem Internet mit und speichert so die Musik, die er gerne hört auf seiner Festplatte ab.

Vor vier Jahren stellte er sich ein größeres Musikarchiv mit mehreren hundert Chartliedern zusammen, das er heute noch täglich nutzt.

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Es ist doch so, dass das mitschneiden von Radiostreams absolut legal ist und er sich somit nicht strafbar macht.

Keine Ahnung hab ich jedoch, ob er die Musik, die er auf seinem Rechner schon seit langer Zeit hat, auch wirklich legal verwenden darf. Früher war ja das hochladen von Musik verboten, doch bei dem herunterladen gab es doch irgendwie eine Gesetzteslücke…

Kann mir bitte einer helfen?

Liebe Grüße Bochumer Junge

Hallo Bochumer Junge,
das Mitschneiden von (Internet)Radio ist weiterhin erlaubt. Das Herunterladen von rechtswidriger Quelle war bis zum „Zweitem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ erlaubt, ist nun aber strafbar. Radiosendungen sind keine rechtswidrige Quelle.
Ich sehe also keine Probleme, die Mucke weiterhin zu speichern und anzuhören.
Grüße
Ulf

Das Herunterladen von rechtswidriger Quelle war bis zum
„Zweitem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft“ erlaubt, ist nun aber strafbar.

Hallo Ulf,

das hieße ja, dass eigentlich hunderte urheberrechtlich geschützte Lieder, die sich bis zur Gesetzeserneuerung auf der Festplatte befanden und noch befinden jetzt legal auf der Platte verweilen und genutzt werden können. Seh ich das so richtig? (Sogar wenn sie früher z.B. druch Dienste wie Kazaa heruntergeladen wurden?)

LG Bochumer Junge

Das Herunterladen von rechtswidriger Quelle war bis zum
„Zweitem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft“ erlaubt, ist nun aber strafbar.

das hieße ja, dass eigentlich hunderte urheberrechtlich
geschützte Lieder, die sich bis zur Gesetzeserneuerung auf der
Festplatte befanden und noch befinden jetzt legal auf der
Platte verweilen und genutzt werden können. Seh ich das so
richtig? (Sogar wenn sie früher z.B. druch Dienste wie Kazaa
heruntergeladen wurden?)

Hallo Bochumer Junge,
ein Gesetz gilt immer erst mit Inkrafttreten. Auf das, was davor geschehen ist, hat es keine Wirkung. Theoretisch könnte der Gesetzgeber ein Gesetz herausgeben, dass getauschte Mucke zu löschen ist. Hat er aber nicht.
Weil du immer wieder von „Nutzung“ schreibst: Veröffentlichen darfst du die Titel nicht.
Grüße
Ulf

Hallo,

das Mitschneiden von (Internet)Radio ist weiterhin erlaubt.

kommt darauf an, ob die Quelle legal ist.
Es gibt auch „Internetradios“ die von privaten Personen ins Internet eingespeisst werden, die z.B. nichts an die GEMA abliefern.

Man sollte also schon auf die Art der Quelle achten.

Gruß

Christian

kommt darauf an, ob die Quelle legal ist.
Es gibt auch „Internetradios“ die von privaten Personen ins
Internet eingespeisst werden, die z.B. nichts an die GEMA
abliefern.

Wie soll man das denn machen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass jeder Nutzer erst das gewünschte Internetradio auf legalität hin überprüfen muss geschweige denn kann.

Praktischer Fall: Wenn früher über Kazaa Chartmusik heruntergeladen wurde ist sie also heute legal auf der Festplatte und darf für private Zwecke genutzt werden. Richtig?

Ich danke euch allen für eure Hilfe!

kommt darauf an, ob die Quelle legal ist.
Es gibt auch „Internetradios“ die von privaten Personen ins
Internet eingespeisst werden, die z.B. nichts an die GEMA
abliefern.

Wie soll man das denn machen? Ich kann mir kaum vorstellen,
dass jeder Nutzer erst das gewünschte Internetradio auf
legalität hin überprüfen muss geschweige denn kann.

wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Im Zweifel kann man die Finger von solchen „Radiosendern“ lassen.
Oder muss später halt mit den Konsequenzen leben. Muss jeder selber wissen.

Gruß

Christian

kommt darauf an, ob die Quelle legal ist.
Es gibt auch „Internetradios“ die von privaten Personen ins
Internet eingespeisst werden, die z.B. nichts an die GEMA
abliefern.

Wie soll man das denn machen? Ich kann mir kaum vorstellen,
dass jeder Nutzer erst das gewünschte Internetradio auf
legalität hin überprüfen muss geschweige denn kann.

Hallo,
man kann das Risiko mit wenigen Klicks deutlich verringern. Ein „Piratensender“ wird kaum im Impressum eine ladungsfähige Adresse in Deutschland angeben.
Grüße
Ulf

Hallo Bochumer Junge,
ein Gesetz gilt immer erst mit Inkrafttreten. Auf das, was
davor geschehen ist, hat es keine Wirkung. Theoretisch könnte
der Gesetzgeber ein Gesetz herausgeben, dass getauschte Mucke
zu löschen ist. Hat er aber nicht.
Weil du immer wieder von „Nutzung“ schreibst: Veröffentlichen
darfst du die Titel nicht.
Grüße
Ulf

Richtig.

Solange ein Handlung nicht verboten ist, kann diese auch nicht bestraft werden.