Notar will nach einem Jahr finanziellen Nachschlag

Hallo … lieber Leser!
Bei dem Notar, bei dem meine (Ex) und ich einen Scheidungsfolgevertrag ausgehandelt haben, fand eine Revision durch den „Landesgerichtspräsidenten statt“, bei der dieser
(laut Aussage des Notars) eine damals an mich ergangene Kostenrechnung beanstandet hat, weil diese unter Zugrundelegung eines zu niedrigen Geschäftswertes erstellt wurde.
(unsere freiwilligen Wertangaben sind damals nach bestem Wissen erfolgt)
Der Notar fordert jetzt nach über 1 Jahr nochmal 1200DM von mir :frowning:(.
Frage: Hat der wirklich einen Rechtsanspruch darauf oder startet der nur einen Versuchsballon in der Hoffnung :
„Vielleicht zahlt der(ich) ja … wenn ich es nur „kräftig genug in Jura-Deutsch“ einfordere?“
Er(derNotar) schreibt: „Ich bin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet die Kostenrechnung neu zu erstellen.“

mhmmmm … das mag ja alles stimmen, nur wenn er mir damals bereits den höheren Rechnungsbetrag genannt hätte, dann hätte ich bestimmt eine andere (günstigere weil ohne Notar) Vertragsform gewählt.

Würdet ihr in diesem(meinem) Falle die 1200DM noch nachzahlen?
… und wenn nicht, mit welcher Begründung?

Gruß Bernd

Komische Sache
Der Notar soll bitte ein Schriftstück darüber vorlegen, daß der Landgerichtspräsi tatsächlich diese konkrete Kostenberechnung beanstandet hat. Erweist sich dann, daß eine solche Beanstandung wirklich existiert, muß die Sache durch Notarkostenbeschwerde nach § 156 KostO geklärt werden. Dieses Beschwerdeverfahren ist kostenlos und erfordert keinen Anwalt.

Django