Hallo, wer kann mir den Unterschied zwischen dem gemeinsamen und dem alleinigen Sorgerecht erklären?
Wenn ein Vater das gemeinsame Sorgerecht abgibt, entbindet dies ihn ja nicht von den Unterhaltszahlungen. Das Umgangsrecht wird hiervon ja auch nicht berührt. Also was muss er trotzdem und was darf er nicht mehr?
Hoffe, ich habe die Frage so formuliert, daß hier keine Regeln verletzt werden.
Vielen Dank für ev. Antworten.
Hallo,
finde diese Seite ziemlich informativ
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/S…
grüsse
dragonkidd
Hallo Danke, aber irgendwie sind dort nicht die Unterschiede erklärt.
Gruß
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Hallo,
wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, entscheidet dieser alleine über ärztliche Behandlungen, welche Schule das Kind besucht und ähnliches.
Passiert diesem Elternteil etwas, kann es vorkommen, dass das Kind dann von völlig fremden Menschen betreut wird. Es gelingt nur selten Elternteilen die kein Sorgerecht haben, dass sie dann das Kind bei sich aufnehmen können.
Bei gemeinsamen Sorgerecht entscheiden Eltern gemeinsam über das Kind. Über wichtige ärztliche Behandlungen oder welche Schule das Kind besuchen soll. Auch wie das Vermögen des Kindes angelegt bzw. ausgegeben wird, wird dann gemeinsam entschieden.
Umgangsrecht und Unterhaltspflicht haben, wie bereits vermerkt, nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Ich bin generell dafür, dass Eltern gemeinsam für das Kind die Verantwortung tragen. Sollten sie noch „Altlasten“ aus der Paarebene haben, sollten sie sich im Interesse des Kindes auf der Elternebene vernünftig verständigen.
Auch bei „normalen“ Eltern gibt es nicht immer in allen Erziehungs- und Zukunftsfragen des Kindes Übereinstimmung. Sie müssen eine Konsenz finden. Das Kind liebt beide Eltern und beide Eltern sollten ihre Liebe zeigen und für das Kind in allen Konsequenzen da sein. Kein Elternteil sollte daher auf das Sorgerecht verzichten. Ist ein Elternteil vorübergehend nicht in der Lage (z. B. unerreichbaren Auslandsaufenthalt) seine Sorgepflicht auszuüben (ärztliche OP-Genehmigung unterschreiben usw.), sollte er eine vorübergehende Vollmacht dem anderen Elternteil ausstellen. Aber für die Zukunft doch mit allen Konsequenzen für das Kind da sein.
Gruß
Ingrid
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