Hi
Hallo,
Vielen Dank für deine Antwort Steve…
bitte
Danke
damit wäre Frage A „erledigt“… 
Schön.
Gut.
Wer weis Antworten zu den Fragen unter B?
B.
- Hat Dinklhuber mit einer nachgereichten Leistungsrechnung
zu rechnen nachdem er die Materialrechnung beglichen hat?
- Handelt es sich bei dem Hinweis auf die VOB in der Rechnung
nur um ein „Versehen“ oder versucht das Unternehmen ihm
nachträglich ungerechtfertigt Geld für Leistungsrechnungen zu
anzurechnen? Dinklhuber hat keine Zeugen.
Wissen wird das nur Firma Sau&Eber.
Stimmt.
Alle anderen können hier nur wilde Spekulationen von sich geben.
Stimmt. Man könnte die grundsätzlichen Möglichkeiten, die es in dem Fall gibt, aufzählen. Bestimmt unendlich viele.
Aber was soll man ernsthaft auf eine Frage antworten, in der gefragt :wird, ob etwas fiktiv Vorsatz oder Versehen war …?
Nun ernsthaft könnte man in so fern antworten als dass man die Dinge die dafür und dagegen sprechen aufzählt. Natürlich stimmt es das man nicht in anderer Leute Kopf sehen kann. Trotzdem kann man die ein oder andere Vermutung anstellen.
Ich vergaß, dass man hier alles Wort für Wort explizit ausformulieren muss, da es keinerlei Handlungsspielräume gibt. War also mein Fehler und ich entschuldige mich dafür.
Nun ist es besser…
Stimmt es, dass:
-Der Betrieb S&E zwar eine Leistungsrechnung an D. stellen kann, diese aber unter den momentanen Umständen nach geltendem Recht nicht durchgesetzt werden kann?
-Diese Rechnung dann also von D. nicht beglichen werden muss?
-Sie aus dem Grund nicht beglichen werden muss, weil kein Auftrag an S&E ergangen ist?
-Wenn D. die reine Waren-Rechnung, in der die VOB aufgeführt ist, begleicht, er sich „indirekt“ mit den in dieser Rechnung enthaltenen Vertragsbedingungen einverstanden erklärt?
-S&E dann rechtens eine Leistungsrechnung stellen kann die dann von D. beglichen werden muss?
-D., wenn er dann die Folge-Rechnung (Leistungen) nicht begleicht, vor Gericht keine wirkliche Chance mehr hat die Rechnung anzufechten?
-Es in Handwerksbetrieben in der EDV zwei Arten von Rechnungs-Masken gibt? Eine für reine Warenrechnungen und Eine für Waren+Leistungsrechnungen?
-Eine Warenrechnung keinen Hinweis auf die VOB enthalten darf?
-Nur eine Material+Leistungsrechnung einen Hinweis auf die VOB enthalten darf?
-Sobald die VOB in einer Rechnung steht, der Betrieb von dem die Rechnung kommt dem Finanzamt einen Nachweis über die Leistungen vorlegen MUSS?
-Dem Betrieb, selbst wenn es nicht in seiner Absicht lag eine Leistungsrechnung zu stellen, er zwangsläufig durch das FA dazu gezwungen ist dem Kunden eine solche Rechnung nachzureichen?
Ich bitte darum Begriffe wie „muss“ nicht zu zerpflücken und aufzuschlüsseln das der Eine oder die Andere gar nichts „muss“ und das man immer irgendwie etwas unternehmen kann bis das Gericht dann etwas „befielt“ und man dann ja eine Instanz weiter gehen kann…und selbst dann niemand etwas müssen muss sondern man ja immer noch ins Gefängnis gehen oder ins Ausland türmen kann.
Das Ganze soll unter Vermeidung des Gerichtsweges betrachtet werden. Soweit wie möglich nur nach Gesetzeslage.
Wenn möglich
-nicht nur mit „Ja“ bzw. „Nein“ antworten.
-mit Angabe von Gesetzbüchern und §en.
Gruß
S.J.
Schönen Gruß zurück
H.B.