Berufskolleg

Hallo!

ich habe mal eine Frage:

Wenn einer (ist 18 Jahre) ein Berufskolleg besucht, wo er eben eine Ausbildung und die Fachhochschulreife erlangen kann…gilt er dann nun als privilegiertes kind oder nicht? er war wohl auch auf dem gymnasium nach der 10., hat sein fachabi anscheinend nicht geschafft oder abgebrochen.

gruß

Hallo!

Als privilegiert bezeichnet wird ein volljähriges Kind, das unterhaltsrechtlich einem minderjährigen Kind gleichgestellt ist (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Privilegiert in diesem Sinne ist ein volljähriges Kind, das
· das 21. Lebenjahr noch nicht vollendet hat und
· sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befindet und
· im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebt und
· unverheiratet ist.

Meines Wissens befindet sich ein Schüler eines Berufskollegs noch in der allgemeinen Schulausbildung, da diese Schulform auch zur Fachhochschulreife führt.

Gruß, Franz

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